Die besten Auslandskrankenversicherungen für Weltreisende im Vergleich
Update 07/19: Auch wenn das Thema Auslandskrankenversicherung eher zu den uncooleren Themen der Weltreiseplanung gehört, solltest du dir hierfür trotzdem ein wenig Zeit nehmen. Auf dem Versicherungs-Markt gibt es eine ganze Reihe ähnlicher Anbieter von Auslandskrankenversicherungen, die auf den ersten Blick oft identisch wirken, sich dann aber im genaueren Vergleich stark unterscheiden können:
➸ Direkt zum Vergleich der Reiseversicherungen
Vor unserer Weltreise hatten wir selbst noch viele Fragen zum Thema Auslandskrankenversicherung und Krankenversicherung in der Heimat. Wir haben ordentlich recherchiert, all unsere Fragen beantwort und teilweise mit Hilfe von offiziellen Stellen. Was du also hier in diesem Beitrag findest:
- Allgemeine Informationen zu Auslandskrankenversicherungen
- Ein Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen.
- Welche Krankenversicherung wir für unsere Weltreise gewählt haben.
- Was wir mit der gesetzlichen Krankenversicherung in der Heimat gemacht haben. (inkl. offizieller Stellungnahme des GKV-Spitzenverband)
So, bevor wir loslegen noch kurz ein Satz: Wir sind beide keine offiziellen Versicherungsexperten und geben hier nur unseren Wissenstand weiter.
01. Die besten Auslandskrankenversicherungen
Falls du dich schon mit Versicherungen auskennst und dich nicht durch die Details lesen willst, findest du hier auf einen Blick die unserer Meinung nach besten Tarife von Auslandskrankenversicherungen für Weltreisende und Langzeitreisende – aufgeteilt nach verschiedenen Reiserouten (exklusive/inklusive USA) und verschiedenen Reisedauern (bis 1 Jahr / länger 1 Jahr):
(unter & über 39 Jahre) | ||||
Ü39: 2,53€ | ||||
Ü39: 1,60€ | ||||
Ü39: 3,00€ |
Einen detaillierter Vergleich der Auslandskrankenversicherungen folgt weiter unten!
02. Infos zu Auslandskrankenversicherungen
02.1 Warum ist eine Auslandskrankenversicherung für eine Welt-/Langzeitreise wichtig?
Reist du nur für ein paar Tage oder Wochen durch die EU, reicht deine normale gesetzliche Krankenversicherung aus der Heimat in der Regel aus, um mögliche Arztkosten oder Krankenhausaufenthalte abzusichern.
Für kurze Reisen außerhalb Europas (bis zu 56 Tage) empfiehlt es sich, eine Kurzzeit-Reiseversicherung abzuschließen. Diese bekommst du schon für knapp 10 bis 20€ im Jahr und die Krankenversicherung deckt beliebig viele Reisen ins Ausland, die nicht länger als 56 Tage andauern. Sprich, du kannst im Jahr so oft du möchtest für max. 56 Tage verreisen, musst zwischendurch nur immer wieder zurück nach Deutschland kommen, bevor es wieder losgeht.
Bist du für mehrere Monate oder Jahre in der EU oder im Rest der Welt unterwegs, solltest du definitiv eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen. Andernfalls musst du für Arztkosten und Krankenhausaufenthalte selbst aufkommen. Zwar kostet eine kleine Wunddesinfektion in Südostasien nicht viel, benötigst du aber im Ernstfall eine kleine OP oder im schlimmsten Fall einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland, sieht die Kostenlage schon etwas anders aus. Und müsstest du dies dann aus eigener Tasche zahlen, würde es dir finanziell schnell die Schuhe ausziehen… nicht gut.
Daher solltest du das Thema Auslandskrankenversicherung auf keinen Fall bei der Reiseplanung unterschätzen oder ohne eine losziehen.
02.2 Wie teuer ist eine gute Auslandskrankenversicherung?
Eine gute Auslandskrankenversicherung ist deutlich günstiger als die gesetzliche oder private Krankenversicherung daheim. Die Preise werden in der Regel pro Tag angegeben und gute Auslandskrankenversicherungen beginnen schon bei ca. 1€/Tag, sprich ca. 30€ im Monat. Das macht die Rechnung recht einfach…
Bei den Preisen kommt es jedoch nicht nur auf den Versicherungsanbieter sondern auch auf das Reiseziel an. Da die Behandlungskosten in den USA und Kanada deutlich höher als im Rest der Welt sind, fallen für diese Regionen auch höhere Preise für die Krankenversicherung im Ausland an.
Hinweis: Du zahlst die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung meist schon im Voraus, für deine geplante Reisedauer. Solltest du eher zurückkommen, kannst du dir zu viel gezahlte Beiträge wieder erstatten lassen. Du musst nur mit einem Flugticket, etc. nachweisen können, wann du wieder nach Hause gekommen bist.
02.3 Wann und wo schließe ich die Auslandskrankenversicherung ab?
Die Anmeldung für die meisten Auslandskrankenversicherungen erfolgen mittlerweile online und die wichtigsten Versicherungsunterlagen kriegst du dann recht zügig per E-Mail zugeschickt. Daher reicht es in er Regel aus, wenn die Auslandskrankenversicherung ein bis zwei Wochen vor der großen Reise abgeschlossen wird.
Außerdem ist es bei einigen Auslandskrankenversicherungen wichtig, zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Für wen dies relevant ist: Erst die Krankenversicherung für die Reise abschließen und dann aus Deutschland abmelden.
Nach der passenden Auslandskrankenversicherung für die Reise zu recherchieren solltest du jedoch bereits ein wenig im Vorfeld. Aber das machst du gerade ja schon.
Wichtig: Die meisten Reiseversicherung müssen vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Kannst du dies im Zweifel nicht nachweisen, werden dir keine Kosten erstattet. Ausnahme bilden Versicherungen, die ausdrücklich darauf hinweisen, auch von unterwegs abgeschlossen werden zu können, wie zum Beispiel bestimmte Tarife von Care Concept:
03. Wichtige Auswahlkriterien für die besten Auslandskrankenversicherung
Neben der reinen Höhe des Versicherungsbeitrages waren für uns folgende Kriterien bei der Versicherungswahl für die Weltreise besonders wichtig:
- Versicherungsdauer
- Versicherte Länder
- Selbstbeteiligung
- Medizinischer Rücktransport
- Zahnbehandlungen
- Versicherungsschutz in Deutschland
03.1 Versicherungsdauer • Wie lange gilt die Auslandskrankenversicherung?
Da es bei den Versicherungen verschiedene Tarife für verschiedene Reisedauern gibt, solltest du vorher ungefähr wissen, wie lange du im Ausland sein wirst. Zudem lässt dich nicht jede Auslandskrankenversicherung einfach von unterwegs den Vertrag verlängern.
Da wir wussten, dass wir definitiv ein Jahr auf Weltreise sein werden, also im Ausland verbringen, kamen für uns nur Tarife in Frage, die bis zu einem Jahr oder darüber hinaus Versicherungsschutz bieten.
Wichtig: Du zahlst die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung meist schon im Voraus für deine geplante Reisedauer. Solltest du eher zurückkommen, kannst du dir zu viel gezahlte Beiträge wieder erstatten lassen. Du musst nur mit einem Flugticket, etc. nachweisen können, wann du wieder nach Hause gekommen bist.
03.2 Länder • Gilt die Auslandskrankenversicherung für jedes Land gleich?
Ja. Die Auslandskrankenversicherung gilt in ihren Leistungen für jedes Land gleichermaßen. Allerdings variieren die Kosten der Auslandskrankenversicherungen je nach Region (USA/Kanada und Rest der Welt). So ist der Versicherungsschutz für Nordamerika wesentlich teurer als für andere Länder, da dort auch die Behandlungskosten vor Ort deutlich höher sind.
Das Problem ist: Willst du auf deiner 1-jährigen Weltreise für 2-3 Monate durch Nordamerika reisen, musst du im Vorfeld eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die Nordamerika inkludiert. Dadurch zahlst du jeden Tag der Weltreise den Tarif, der auch Nordamerika abdeckt, auch wenn du später in Südostasien sein solltest.
Weißt du also im Vorfeld, dass du nur wenige Tage auf deiner Reise in Nordamerika verbringen wirst, solltest du dich für den Tarif exklusive Nordamerika entscheiden und dir gegebenenfalls für einen längeren Aufenthalt noch eine Auslandskrankenversicherung suchen, die du spontan von unterwegs abschließen kannst. So haben wir es gemacht, mehr Infos zu diesen Versicherungen weiter unten.
Tipp: Wer auf seiner Reise nur für ein paar Tage in die USA etc. möchte: Die meisten Auslandskrankenversicherungen bieten in ihren Tarifen exklusive Nordamerika an, bis zu 14 Tage in diese Region zu reisen und Versicherungsschutz zu erhalten!
03.3 Selbstbeteiligung • Wie hoch ist sie bei Auslandskrankenversicherungen?
Vorab: Selbstbeteiligung bedeutet, dass du Behandlungskosten bis zu einem im Vertrag festgelegten Wert selbst tragen musst und der Versicherungsgeber nur die Kosten erstattet, die die Selbstbeteiligung überschreiten.
Manche Auslandskrankenversicherungen haben nur bei bestimmten Leistungen eine Selbstbeteiligung, andere hingegen bei jeder Behandlung. Meist sind es jedoch die kleinen Dinge, die dich auf der Reise zum Arzt treiben (Untersuchung auf Dengue oder Malaria (wie bei Ania auf Bali…), Desinfektion von Wunden, etc.) für die du bei Tarifen mit Selbstbeteiligung in die eigene Tasche greifen musst. Sprich, du zahlst für eine Auslandskrankenversicherung und kannst am Ende keine Leistung für die kleineren Arztbesuche in Anspruch nehmen. Blöd.
Auch wenn die Arztkosten besonders in Südostasien gering und verkraftbar sind, würden wir immer eine Auslandskrankenversicherung wählen, die keine Selbstbeteiligung im Vertrag stehen hat.
03.4 Rücktransport • Werden die Kosten übernommen?
Klar hofft jeder während seiner Reise niemals in den Genuss eines medizinischen Rücktransports kommen zu müssen, aber dennoch solltest du für den Ernstfall vorbereitet sein, denn dies ist eines der größten finanziellen Risiken, welches die Krankenversicherung für das Ausland absichert. Ansonsten kann es dir den Kontostand schnell in den Keller reißen. In der Regel wird dieser Punkt aber bei jeder Auslandskrankenversicherung inklusive sein.
Wenn dir dieser Punkt besonders am Herzen liegt, kannst du noch einen Blick in das Kleingedruckte der Versicherungen werfen: Hier wird teils zwischen medizinisch notwendigen und sinnvollen Rücktransport unterschieden. Als einfaches Beispiel:
medizinisch notwendig: Unumgehbar. Du musst den Rücktransport in Anspruch nehmen, weil sonst die Gesundheit/das Leben in Gefahr ist und die Behandlung nicht vor Ort ausgeführt werden kann.
medizinisch sinnvoll: Joah, du kannst dich rücktransportieren lassen. Ein Transport wäre sinnvoll, aber eigentlich ginge die Behandlung auch im Ausland.
Manchmal wird auch geprüft, ob ein medizinischer Rücktransport für die Versicherung günstiger wäre, als eine Behandlung im Ausland. Denn sobald du wieder in Deutschland bist, muss sich die Krankenversicherung in Deutschland um dich kümmern und die Auslandskrankenversicherung hat ihre Pflicht getan.
03.5 Zahnbehandlungen • Was ist, wenn ich auf Reisen zum Zahnarzt muss?
Vor einer längeren Reise solltest du auf jeden Fall den CheckUp beim Zahnarzt in der Heimat nicht vergessen. Die Auslandskrankenversicherungen zahlen für diesen auf einer Weltreise nicht. Generell sind die Zahnarztleistungen, die im Ausland erstattet werden, auf Grund der hohen Kosten sehr begrenzt.
Wir haben bei unserer Auslandskrankenversicherung darauf geachtet, dass zumindest folgende Leistungen abgedeckt wurden: schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen sowie Reparaturen, Zahnersatz bei Unfällen.
03.6 Deutschland • Wäre ich für einen Weltreise-Stop versichert?
Auch wenn du es nicht planst, kann es ja immer sein, dass du deine Reise kurzzeitig pausieren oder gar abbrechen musst. Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz in Deutschland aus?
Für solche Fälle kann es von Vorteil sein, wenn der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung auch für kurze Aufenthalte in der Heimat gilt, bevor du dich wieder an die gesetzliche Krankenversicherung wenden musst. Bei vielen Auslandskrankenversicherungen ist dies jedoch erst der Fall, wenn du mindestens ein Jahr unterwegs warst, für wenige Wochen in die Heimat kommst und dann wieder aufbrechen möchtest.
Wichtig: Der Aufenthalt in Deutschland darf nicht vor oder nach der Reise sein, sondern muss während der Reise stattfinden. Reist du nach Deutschland, ohne ein Weiterreiseticket, dass deine Weiterreise bestätigt, kann ein Abbruch der Reise unterstellt werden. Manchmal musst du zur Weiterreise auch wieder in dein letztes Reiseland zurückreisen.
04. Vergleich • Welche Auslandskrankenversicherungen sind die besten für eine Weltreise?
Wir haben einige Auslandskrankenversicherungen aus dem Internet herausgefiltert, die für uns generell in Frage kamen und haben ihre Tarife unter die Lupe genommen. Beim Vergleich der Auslandskrankenversicherungen fiel uns sofort auf: Viele Versicherungs-Anbieter, unterscheiden sich erst beim zweiten Blick auf Preis und Kleingedrucktes. Außerdem müssen die meisten Auslandskrankenversicherungen vor der Reise in Deutschland abgeschlossen werden und nur wenige Versicherungen können spontan auf Reisen abgeschlossen bzw. dazugebucht werden.
Zum Start zwei einfache Tabellen, um die unserer Meinung nach besten Auslandskrankenversicherungen übersichtlich vergleichen und zeigen zu können. Die verschiedenen Auslandskrankenversicherungen im Detail, findest du unter den Tabellen aufgelistet:
Hinweis: Die Informationen zu den verschiedenen Tarifen beschränken sich alle auf eine gesunde Person zwischen 18 und 65 Jahren und sind vom Stand 07/2019.
Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen
(365 Tage) | (5 Jahre) | (1 Jahr) | (5 Jahre) | ||
Laufzeit | |||||
Preis/Tag exkl. USA/CAN | PROFI: 2,97€ | ü39: 1,53€ | ü39: 1,60€ | ü30: 1,30€ | |
Preis/Tag inkl. USA/CAN | PROFI: 5,93€ | ü39: 2,53€ | ü39: 3,00€ | ü30: 2,70€ | |
Selbstbeteiligung | |||||
Versicherungsschutz in Deutschland | (pro Jahr Laufzeit) | (pro Jahr Laufzeit) | (pro Jahr Laufzeit) | (pro 30 Tage Laufzeit) | |
Link |
Die besten Tarife für verschiedene Reisepläne und Routen
Und hier einmal die besten Tarife von Auslandskrankenversicherungen, für verschiedene Reisedauern und Reiserouten durch die Welt im Vergleich:
(unter & über 39 Jahre) | ||||
Ü39: 2,53€ | ||||
Ü39: 1,60€ | ||||
Ü39: 3,00€ |
Jetzt kennst du schonmal die groben Werte der Versicherungen im Vergleich, wir stellen die verschiedenen Auslandskrankenversicherungen hier aber auch noch einmal im Detail vor:
05. Hanse Merkur • Auslandskrankenversicherung
Hanse Merkur • bis 1 Jahr
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. In diesem Tarif maximal 365 Tage. (Den Tarif für bis zu 5 Jahre findest du direkt hier drunter.)
Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 365 Tage möglich. Kommst du früher als geplant von deiner Reise zurück, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen, indem du dein Rückflugticket oder ähnliches als Nachweis einreichst.
Hier ein paar wichtige Informationen:
- Versicherungsschutz: max. 365 Tage
- Kosten exklusive Nordamerika: 1,15€ pro Tag
- Kosten inklusive Nordamerika: 3,10€ pro Tag
- Selbstbeteiligung: 0€
- Rücktransport: medizinisch sinnvoll
- Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen (max. 500€)
- USA: max. 14 Tage Versicherungsschutz, wenn Laufzeit der Versicherung mind. 1 Jahr beträgt
- Deutschland: kein Versicherungsschutz
Die genauen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite der Hanse Merkur. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich am besten spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn drum:
Hanse Merkur • bis 5 Jahre
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. In diesem Tarif maximal 5 Jahre. Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 5 Jahre möglich. Kommst du früher als geplant zurück, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen.
Die Hanse Merkur unterscheidet bei der 5 Jahres Versicherung zwischen zwei Tarifen: BASIC und PROFI
Hier ein paar wichtige Informationen:
- Versicherungsschutz: max. 5 Jahre
- BASIC
- Kosten exklusive Nordamerika: 59,00€ pro Monat (ca. 1,97€ pro Tag)
- Kosten inklusive Nordamerika: 148,00€ pro Monat (ca. 4,93€ pro Tag)
- Selbstbeteiligung: max. 25€
- Rücktransport: medizinisch sinnvoll
- Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen
- Deutschland: max. 6 Wochen Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland, für jedes Versicherungsjahr
- PROFI
- Kosten exklusive Nordamerika: 89,00€ pro Monat (ca. 2,97€ pro Tag)
- Kosten inklusive Nordamerika: 178,00€ pro Monat (ca. 5,93€ pro Tag)
- Selbstbeteiligung: max. 25€
- Rücktransport: medizinisch sinnvoll Zahnbehandlung, Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen
- Deutschland: max. 6 Wochen Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland, für jedes Versicherungsjahr
- Ambulante Vorsorgeuntersuchungen: (Krebserkrankungen)
- Zahnersatz: zu 80%
Die genauen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite der Hanse Merkur. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich am besten spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn drum:
06. STA Travel • Auslandskrankenversicherung
STA Travel • bis 1 Jahr
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung von STA Travel (Allianz) muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer von 1 Jahr abgeschlossen werden. Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 5 Jahre möglich. Kommst du früher als geplant zurück, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen.
STA Travel bietet verschiedene Tarife für Versicherungsnehmer unter 39 und über 39 Jahren an:
(Um die verschiedenen Tarife zu ermitteln, haben wir das Angebotstool von STA für die komplette Versicherungslaufzeit von 1 Jahr genutzt.)
- Versicherungsschutz: 1 Jahr
- Kosten unter 39 Jahren mit Selbstbeteiligung von 50€ :
- exklusive Nordamerika: 34,00€ pro Monat (ca. 1,13 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 50,00€ pro Monat (ca. 1,67 pro Tag)
- Kosten unter 39 Jahren ohne Selbstbeteiligung:
- exklusive Nordamerika: 39,00€ pro Monat (ca. 1,30 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 57,00€ pro Monat (ca. 1,90 pro Tag)
- Kosten über 39 Jahren mit Selbstbeteiligung von 50€:
- exklusive Nordamerika: 41,00€ pro Monat (ca. 1,37 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 69,00€ pro Monat (ca. 2,30 pro Tag)
- Kosten über 39 Jahren ohne Selbstbeteiligung:
- exklusive Nordamerika: 46,00€ pro Monat (ca. 1,53 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 76,00€ pro Monat (ca. 2,53 pro Tag)
- Rücktransport: medizinisch sinnvoll
- Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz bei Unfällen
- Deutschland: 6 Wochen Versicherungsschutz pro Versicherungsjahr
- Sportarten & Arbeiten: alles im Ausland explizit mitversichert
Die genauen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite von STA Travel. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich am besten spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn drum:
STA Travel • bis 5 Jahre
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung von STA Travel (Allianz) muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer, maximal 5 Jahre, abgeschlossen werden. Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 5 Jahre möglich. Kommst du früher als geplant zurück, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen.
STA Travel bietet verschiedene Tarife für Versicherungsnehmer unter 39 und über 39 Jahren an:
(Um die verschiedenen Tarife zu ermitteln, haben wir das Angebotstool von STA für die maximale Versicherungslaufzeit von 5 Jahren genutzt.)
- Versicherungsschutz: max. 5 Jahre
- Kosten unter 39 Jahren mit Selbstbeteiligung von 50€:
- exklusive Nordamerika: 36,00€ pro Monat (ca. 1,20 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 56,00€ pro Monat (ca. 1,87 pro Tag)
- Kosten unter 39 Jahren ohne Selbstbeteiligung:
- exklusive Nordamerika: 41,00€ pro Monat (ca. 1,37 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 61,00€ pro Monat (ca. 2,03 pro Tag)
- Kosten über 39 Jahren mit Selbstbeteiligung von 50€:
- exklusive Nordamerika: 43,00€ pro Monat (ca. 1,43 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 87,00€ pro Monat (ca. 2,90 pro Tag)
- Kosten über 39 Jahren ohne Selbstbeteiligung:
- exklusive Nordamerika: 48,00€ pro Monat (ca. 1,60 pro Tag)
- inklusive Nordamerika: 90,00€ pro Monat (ca. 3,00 pro Tag)
- Rücktransport: medizinisch sinnvoll
- Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz bei Unfällen
- Deutschland: 6 Wochen Versicherungsschutz pro Versicherungsjahr
- Sportarten & Arbeiten: alles im Ausland explizit mitversichert
Die genauen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite der Hanse Merkur. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich am besten spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn drum:
07. Care Concept • Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung von Care Concept kannst du auch während der Reise/Weltreise für bis zu 1 Jahr abgeschlossen werden. Das ist besonders gut für den Fall, wenn du mit einer Versicherung exklusive Nordamerika losgereist bist und plötzlich doch durch Nordamerika reisen möchtest. Oder sich deine Pläne/Route während der Reise geändert haben und du länger als gedacht in der Welt unterwegs sein möchtst, aber deine vorherige Versicherung nicht verlängern kannst/darfst.
Care Concept AG • bis 1 Jahr
Auslandskrankenversicherung
Unser Favorit in der der Kategorie „Versicherungen, die ich von unterwegs buchen kann“! So kannst du problemlos von unterwegs deinen Versicherungsschutz verlängern, wenn deine vorherige Versicherung ausgelaufen ist. Und solltest du dich während deiner Reise/Weltreise spontan dafür entscheiden noch nach USA/Kanada zu reisen und für diese Länder noch keinen Versicherungsschutz besitzen, ist die Auslandskrankenversicherung ebenfalls eine gute Möglichkeit dich abzusichern.
Der Tarif Care Global Comfort ist exklusive USA/Kanada und der Tarif Care Global NAFTA Comfort inklusive USA/Kanada. Die Auslandskrankenversicherung lässt sich problemlos von zu Hause und von unterwegs buchen:
(Die verschiedenen Tarife sind nach Alter gestaffelt und unterscheiden sich bei Buchungen vor und nach Abreise.)
- Versicherungsschutz: max. 365 Tage
- Care Global Comfort (exkl. USA/Kanada)
- Kosten bis 30 Jahre vor Abreise: 1,00€ pro Tag
- Kosten bis 30 Jahre nach Abreise: 1,30€ pro Tag
- Kosten 31-45 Jahre vor Abreise: 1,15€ pro Tag
- Kosten 31-45 Jahre nach Abreise: 1,50€ pro Tag
- Care Global NAFTA Comfort (inkl. USA/Kanada)
- Kosten bis 30 Jahre vor Abreise: 1,90€ pro Tag
- Kosten bis 30 Jahre nach Abreise: 2,70€ pro Tag
- Kosten 31-45 Jahre vor Abreise: 2,30€ pro Tag
- Kosten 31-45 Jahre nach Abreise: 3,10€ pro Tag
- Selbstbeteiligung: 0€
- Rücktransport: medizinisch sinvoll
- Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur, Zahnersatz bei Unfällen
- Deutschland: 3 Tage pro 30 Tage Versicherungslaufzeit
Alle weiteren Infos zu dem Tarif Care Global NAFTA Comfort und den Online Antrag findest du hier. Der Antrag ist schnell ausgefüllt und berarbeitet, wir empfehlen dir aber, dich mindestens 2 Wochen vor geplantem Versicherungsstart drum zu kümmern:
08. Andere Auslandskrankenversicherungen
Hier noch ein paar weitere Auslandskrankenversicherungen, die wir uns für den Vergleich angeschaut haben, aber nicht weiter im Detail aufgeführt haben, da die Konditionen der anderen Versicherungen oben für uns deutlich besser erschienen. Der Übersicht halber aber hier noch ein paar Infos zu den einzelnen Versicherungen:
- ADAC • Auslandskrankenversicherung
Die Versicherung des ADAC wird immer wieder von Reisenden genannt, wir fanden allerdings, dass deren Konditionen nicht besser sind, als die von Hanse Merkur, STA und Co., die Versicherung allerdings mehr kostet. Vor allem für ältere Kunden und nicht ADAC-Mitglieder.
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer, maximal 2 Jahre, abgeschlossen werden und gilt weltweit. Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 2 Jahre möglich. Kommst du früher als geplant aus dem Ausland zurück, kannst du „zu viel gezahlte“ Prämien gegen Gebühren erstattet bekommen. Außerdem erhältst du einen günstigeren Tarif, wenn du Mitglied des ADAC wirst oder bist.
- Allianz • Allianz Travel Reiseversicherungen
Die Auslandskrankenversicherung der Allianz Travel* scheint für eine Weltreise allgemein alles abzudecken, was die verglichenen Tarife der anderen Versicherungen auch abdecken, ist jedoch deutlich teurer. Bei unserem Test, kam beim ausfüllen der Formulare eine Summe von ca. 1.200€ für knapp 365 Tage zusammen. Also über 3,40€ pro Tag.
Tipp:
STA Travel arbeitet mit der Allianz zu zusammen. Schließt du also deine Auslandskrankenversicherung über STA ab, bist du bei der Allianz zu einem günstigen Tarif versichert!- BDAE • Auslandskrankenversicherung
Die BDAE ist eine gute Versicherung, aber nicht unbedingt für den Zweck einer Weltreise für 1-2 Jahre geeignet . Die Kosten im Tarif für 1 Jahr sind ähnlich denen der anderen verglichenen Versicherungen, bei dem Tarif bis 5 Jahre liegen die Kosten allerdings deutlich über den Tarifen von Hanse Merkur und STA Travel.
Am Ende waren zudem die Leistungen von Hanse Merkur, STA Travel und Care Concept etwas besser, als die der vergleichbaren Tarife von BDAE (Versicherungssummen, einzelne Beträge für verschiedene Behandlungskosten, etc.).
Die BDAE ist in unseren Augen allerdings eine gute Wahl für Auswanderer/Expats oder Auswanderer auf Zeit. Sprich, wenn du vor hast dich aus Deutschland abzumelden und länger als ein paar Jahre durch die Welt zu ziehem oder ganz auszuwandern. Denn für diesen Fall bietet sie umfangreiche Tarife an, die auch einfache Routineuntersuchungen bei Zahnarzt und Co., ärztliche Untersuchungen, Unterstützung in der Schwangerschaft, etc. abdecken. Dinge, die du in der Regel vor und nach deiner Weltreise machst. Hier haben wir allerdings keine Vergleichswerte mit möglichen anderen Tarifen anderer Versicherungen.
- Dr-Walter • PROTRIP
Die Auslandskrankenversicherung von Dr-Walter PROTRIP ist sicherlich eine gute Alternative für deine Reise und hat mit optionalen Hinzubuchungen ähnliche Konditionen, wie die oben detailliert verglichenen Versicherungen von Hanse Merkur und STA. Allerdings ist in dem Tarif bei Dr-Walter PROTRIP standardmäßig eine Selbstbeteiligung enthalten.
Unser Fazit:
Für den gleichen Preis bzw. weniger bekommst du bei Hanse Merkur und STA einen teils umfangreicheren Versicherungsschutz.- Safety Wing • Auslandskrankenversicherung
Eine moderne internationale Auslandskrankenversicherung mit Sitz in den USA und auch von unterwegs auf Reisen abgeschlossen werden kann.
Die Preise für Reisen exklusive USA/Kanada sind ähnlich denen von Hanse Merkur und STA, die Preise für Reisen inklusive USA/Kanada liegen etwas drüber.
Wir würden hier eher zu den oben im Vergleich genannten Auslandskrankenversicherung raten. So hättest du zudem auch einen Ansprechpartner im Heimatland und verstehst im Ernstfall die Einzelheiten der Verträge besser.
Zudem deckt Safety Wing Verletzungen von (Extrem-) Sportarten wie Tauchen und Co. nicht ab, was für uns bei einer Auslandskrankenversicherung defintiv wichtig ist.
- Travel Secure • Auslandskrankenversicherung
Die Versicherung von Travel Secure (Würzburger Versicherungs-AG) bietet im Grunde die selben Leistungen, wie die anderen Versicherungen, kostet pro Tag aber knapp 0,50 Cent mehr. Hört sich so nach wenig an, sind bei 365 Tagen aber immerhin über 150€.
Die Auslandskrankenversicherung der Würzburger Versicherungs-AG wird vor Abreise für die gesamte Reisedauer von bis zu 1 Jahr abgeschlossen.
- World Nomads • Auslandskrankenversicherung
World Nomadskannst ist sowohl im Standard als auch Explorer Tarif sehr teuer. Den genauen Preis zu kalkulieren ist zudem nicht so einfach, da für jedes Land andere Raten gelten und du deine Route vorher grob planen musst.
Außerdem beitet World Nomads neben der reinen Auslandskrankenversicherung noch eine Reihe von Zusatzleistungen wie Absicherung von Gepäck, Technik, Diebstahl, Verlust des Reisepasses, etc. an. Ob du dies brauchst, ist wieder eine andere Frage.
Vorteil: Die Auslandskrankenversicherung lässt sich von zu Hause und von unterwegs abschließen. Care Concept allerdings auch, welche wir dir hier eher empfehlen würden für diesen Zweck:
09. Unsere Auslandskrankenversicherung für die Weltreise?
Auf unserer Weltreise haben wir uns für den Tarif der Hanse Merkur Versicherung für bis zu 1 Jahr exklusive Nordamerika entschieden.
Die Leistungen erschienen uns als ausreichend und die Prämie war mit ca. 1,15€ pro Tag tob. Zudem ist die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung eine der meist empfohlenen Reiseversicherung auf dem Markt und du findest viele positive Erfahrungsberichte von Kurz-, Langzeit- und Weltreisenden.
Auf unserer Weltreise haben wir die Auslandskrankenversicherung selten gebraucht, toi toi toi, waren mit den Leistungen jedoch immer zufrieden. Der Kontakt verlief reibungslos und die Kosten wurden erstattet. Einzig auf E-Mails mit speziellen Fragen zu einzelnen Versicherungsbedingungen wartest du gefühlt ewig und solltest Geduld mitbringen. (Tipp: Mit einem Twitter Acount bekommst du recht schnell eine Antwort! Das gilt eigentlich für Supportanfragen an Firmen allgemein.)
Beim nächsten Abschluss einer längeren Auslandskrankenversicherung würden wir also entweder wieder zur Hanse Merkur greifen oder mit dem Tarif von STA-Travel liebäugeln, der auch einen kurzen Stopp in der Heimat mitversichern würde.
Für spontane längere Aufenthalte in Nordamerika würden wir uns dann auf der Reise für den Tarif von Care Concept entscheiden und diesen hinzubuchen:
- für Reisen bis 1 Jahr von Hanse Merkur*
- für Reisen bis 1 Jahr von STA*
- für Reisen über 1 Jahr von STA*
- Care Concept für spontan längere Aufenthalte in USA/Kanada*
10. Wie bekomme ich Kosten von der Versicherung erstattet?
In der Theorie ist es ganz einfach: Du trittst selbst erst einmal in Vorleistung und hebst alle Belege und Bescheinigungen auf. Dann kontaktierst du deine Auslandskrankenversicherung, die im nächsten Schritt die Belege anfordert. Ein paar Wochen später sollte dann das Geld auf deinem Konto eintrudeln.
In der Praxis kann der E-Mail-Verkehr mit der Versicherung auch mal etwas umfangreicher werden. Vor allem, wenn der Arzt selbst mit der Auslandskrankenversicherung in Kontakt treten will, die Versicherung sich darauf an einen persönlich wendet, die Original-Belege per Post bekommen möchte, vorher nicht zahlt und sich der Arzt plötzlich wieder bei einem meldet und doch auf eine Vorleistung besteht.
Hinweis: Auslandskrankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Überweisungskosten ins Ausland. Daher besser Bar oder mit Kreditkarte in Vorleistung gehen.
Wir konnten mit der Hanse Merkur bisher jedoch immer alles ganz gut regeln und sind daher recht zufrieden mit der Versicherungsleistung.
Tipp: STA bietet zusätzlich in Kombination mit ihrer Versicherung einen „Real Time Reiseschutz“ an. Dies bedeutet, du erhältst eine Kreditkarte und kannst im Schadensfall über eine 24h Hotline deine Situation melden, erhältst sofort den nötigen Betrag auf die Kreditkarte überwiesen und kannst mit dieser zahlen. Dadurch musst du selbst erst gar nicht in Vorleistung gehen. Die Karte kostet im Monat allerdings 3,90 EUR extra. Ob dies notwendig ist oder dich besser fühlen lässt, musst du am Ende selbst wissen.
11. Gesetzliche Krankenversicherung während der Weltreise?
So, die Auslandskrankenversicherung ist ausgewählt und abgeschlossen. Aber was stellst du nun während deines Auslandsaufenthalts mit der gesetzlichen Krankenversicherung an? Wir versuchen hier mal ein wenig Überblick in das Undurchsichtige Thema zu bringen, da die Mitarbeiter der Versicherungen oft nicht 100% im Thema sind oder lieber etwas verkaufen. Es bleiben eigentlich nur drei Möglichkeiten:
- in der Versicherung bleiben
- Versicherung kündigen
- eine Anwartschaft buchen.
Hinweis: offizielle Stellungnahme von GKV-Spitzenverband
Da bei dem Thema die Meinungen und Aussagen oft auseinander gehen, haben wir uns mit dem GKV-Spitzenverband in Verbindung gesetzt und können hier hoffentlich ein paar nützliche Informationen geben, die du im persönlichen Gespräch mit deiner Krankenversicherung nutzen kannst.
Denn auch der GKV-Spitzenverband rät: „Vor Antritt eines längeren Auslandsaufenthalts mit seiner gesetzlichen Krankenkasse zu sprechen, den Fall klären und sich idealerweise bestätigen lassen.“
Vielen lieben Dank an der Stelle für die Mithilfe an den GKV Spitzenverband!
11.1 Gesetzliche Krankenversicherung laufen lassen
Die Versicherung einfach laufen zu lassen ist zwar unkompliziert, macht finanziell aber überhaupt keinen Sinn. Während der Zeit im Ausland kannst du keinerlei Ansprüche für Versicherungsleistungen geltend machen und es wäre wie das klassische Abo vom Fitnessstudio: Einmal angemeldet, aber auch nur einmal genutzt.
11.2 Gesetzliche Krankenversicherung kündigen
Wir haben die gesetzliche Krankenkasse für die Zeit auf Reisen gekündigt, bzw. auslaufen lassen. Für die Kündigung haben wir jeweils ein kurzes Beratungsgespräch bei unseren Krankenkasse vereinbart und mit offenen Karten unseren individuellen Fall besprochen. Mit unseren Flugtickets und dem Versicherungsscheinen der Langzeit-Auslandskrankenversicherung mussten wir schließlich nachweisen, dass wir ins Ausland gehen werden und auch auf Reisen über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen werden. Fertig.
Wichtig: Wir haben von vielen Leser und in verschiedenen Reisegruppen/-foren gehört, dass sich die Krankenversicherungen gerne etwas querstellen und aus den verschiedensten fälschlichen Gründen behaupten, dass sie die Versicherung nicht kündigen/stilllegen können für eine Weltreise oder Langzeitreise:
Daher haben wir hier an der Stelle einmal beim GKV-Spitzenverband nachgefragt und folgende Informationen zu unseren Fragen erhalten:
Die Auslandskrankenversicherung sei keine vollwertige Versicherung?
Der GKV-Spitzenverband definiert eine Auslandskrankenversicherung mit Versicherungsschutz über 42 Tage und einem ähnlichen Leistungskatalog als einen vollwertigen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Und somit solltest du aus der Versicherungspflicht in Deutschland für die Laufzeit entlassen sein, bzw. erfüllst sie durch deine Auslandskrankenversicherung.
Dies wird unter anderem auch in dieser Ergebnisniederschrift des GKV von 2009 erklärt.
Zitat GKV Spitzenverband:
„Bei Langzeitaufenthalten im übrigen Ausland bietet sich eine private Auslands-Reisekrankenversicherung an, die für länger als 42 Tage gilt. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen, diese Form der Versicherung als gleichwertigen Schutz zur GKV-Versicherung für die Zeit des Auslandsaufenthalts anzuerkennen (Stichwort Versicherungspflicht). Bei der Rückkehr nach Deutschland wäre dann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse, bei der man zuletzt versichert war, möglich; vermutlich dann über die Auffang-Versicherungspflicht (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Wir sehen den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung nicht als Systemwechsel an, da es sich um eine vorübergehende Versicherung handelt. Allerdings liegt die letztliche Entscheidung immer bei der betroffenen Krankenkassen. Wir als Verband haben hier nur eine Empfehlungsoption (Die von Ihnen angesprochenen Niederschrift der Fachkonferenz von 2009 ist nach wie vor aktuell und wurde im letzten Winter durch grundsätzliche Hinweise zur Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bestätigt.)“
Aus Deutschland abmelden, um die GKV-Versicherung zu kündigen?
Nein, das ist nicht korrekt. Du musst dich aus Deutschland erst abmelden, wenn du über keinen Wohnsitz/Meldeadresse mehr in Deutschland verfügst. Hast du allerdings weiterhin einen Wohnsitz/Meldeadresse und die Absicht, nach der Reise dort wieder einzuziehen, musst du dich aus Deutschland nicht abmelden. In diesem Fall sollte die GKV-Versicherung, deine Auslandskrankenversicherung für die Reise als vollwertigen Ersatz ansehen.
Was allerdings richtig ist: Hat du dich aus Deutschland einmal abgemeldet, musst dich die gesetzliche Krankenkasse entlassen, da du nicht mehr der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegst.
Muss ich ein Anwartschaft vereinbaren, um wieder aufgenommen zu werden?
Nein, musst du nicht! Für wen eine Anwartschaft sinnvoll oder nötig ist, erklären wir im nächsten Punkt.
Zitat GKV Spitzenverband:
Oft liest man in diesem Zusammenhang, dass eine Anwartschaft notwendig ist. Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Für eine Rückkehr in die GKV ist die Anwartschaft nach unserer Einschätzung nach nicht notwendig. Dies ergibt sich für uns aus den gesetzlichen Regelungen zur Auffang-Versicherungspflicht.
Wird Wiederaufnahme auf Grund von „Vorerkrankung“ auf Reise verwehrt?
Die Frage wurde uns immer wieder gestellt: „Ich habe meine Krankenversicherung in Deutschland gekündigt, verletze mich auf der Reise, komme krank nach Hause und was dann? Darf mich die gesetzliche Versicherung ablehnen?“. Wir konnten immer nur schwammig mit einem „höchst wahrscheinlich nicht, aber wir sind uns nicht sicher antworten“. Daher hier jetzt:
Zitat GKV Spitzenverband:
Die GKV kennt grundsätzlich keine Gesundheitsuntersuchungen. Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund für eine gesetzliche Krankenversicherung – ganz anderes sieht es ja in der PKV aus.
11.3 Gesetzliche Krankenversicherung auf Anwartschaft setzen
Anwartschaft bedeutet: Du bist weiterhin Mitglied in der Versicherung, hast jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Du „reserviert“ dir quasi einen Platz. Klingt auf den ersten Blick gut, allerdings bist du bei einer Anwartschaft nicht komplett von den Beiträgen befreit. Sie kostet in der Regel um die 50€ im Monat.
Viele schreiben nun darüber, die Krankenversicherung während einer langen Reise auf Anwartschaft setzen zu lassen, um später ohne Probleme wieder aufgenommen werden zu können. Für wen macht dies aber Sinn und für wen nicht?
Warum machte eine Anwartschaft in unserem Fall keinen Sinn?
Wir waren beide vor Beginn der Weltreise gesetzlich pflichtversichert. Nun ist es so, dass deine Krankenkasse dazu verpflichtet ist, dich wieder aufzunehmen, wenn du gesetzlich pflichtversichert warst. Daraus ergibt sich, dass wir auch nach der Weltreise wieder Anspruch auf die gesetzliche Krankenkasse haben und sie uns als freiwillig gesetzlich Versicherte wieder aufnehmen muss. Also wäre in unserem Fall eine Anwartschaft recht sinnlos gewesen.
Zitat GKV Spitzenverband:
Oft liest man in diesem Zusammenhang, dass eine Anwartschaft notwendig ist. Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Für eine Rückkehr in die GKV ist die Anwartschaft nach unserer Einschätzung nach nicht notwendig. Dies ergibt sich für uns aus den gesetzlichen Regelungen zur Auffang-Versicherungspflicht.
Für wen ist eine Anwartschaft gut?
Eine Anwartschaft macht dann Sinn, wenn du vor dem geplanten Austritt aus der Versicherung freiwillig gesetzlich versichert warst. Trittst du aus diesem freiwilligen Versicherungsverhältnis aus, kann sich die gesetzliche Krankenversicherung bei der Rückkehr nach Deutschland vorbehalten, die Wiederaufnahme zu verweigern.
Wie oben bereits geschrieben, vereinbart man aber am besten selbst ein Gespräch bei seiner Krankenkasse und klärt mit offenen Karten seinen individuellen Fall ab. Wir haben mit dem Vorgehen bisher nur positive Erfahrungen gemacht. Lass dir aber am besten am Ende etwas schriftlich bestätigen.
Außerdem kann eine Anwartschaft mit Hinblick auf die Krankenversicherung der Rentner Sinn machen. Das „Risiko“ musst du am Ende selbst abwägen. Hier ein paar Infos zu dem Thema:
Zitat GKV Spitzenverband:
Etwas anders sieht es aus, wenn man auf die Voraussetzungen blickt, um später in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingestuft zu werden. In der KVdR würde man versichert, wenn man in der zweiten Erwerbslebenshälfte 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Dabei ist es egal, ob man als Mitglied pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert war. Auch Menschen, die über die Familienversicherung in der GKV versichert waren, können in die KVdR, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die KVdR ist so gesehen das Äquivalent zur Pflichtversicherung bei Arbeitnehmern: Erfüllt man die Voraussetzungen im Alter nicht, müsste man sich als Rentner freiwillig gesetzlich versichern; dann würden alle Einnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen werden (nicht nur die Rente). Nun könnte man meinen, dass eine solche Anwartschaft also eher etwas für Ältere wäre, bedenkt man aber den Fall einer Berufsunfähigkeit, würde die Frage, ob man in der zweiten Erwerbslebenshäfte gesetzlich versichert war, deutlich früher beantwortet werden müssen. Sie sehen, hier ist jeder selbst gefragt, eine Risikoabwägung vorzunehmen.
11.4 Zwischen Kündigung des Jobs und Reisestart liegen noch ein paar Tage
Falls du für deine Reise deinen Job gekündigt hast und dadurch dein Versicherungsverhältnis bei der gesetzlichen Krankenkasse vor dem Reisestart endet, brauchst du dir keine Gedanken machen. Es gibt eine Nachversicherungspflicht für gesetzlich Pflichtversicherte, die dir noch 30 Tage Versicherungsschutz nach Ende des Versicherungsverhältnisses verschafft und somit die Zeit bis zur Abreise überbrückt. So ist es auch bei Ania gewesen.
12. Private Krankenversicherung während der Weltreise?
Wir beide waren noch nie Kunde einer privaten Krankenversicherung und können daher nur wiedergeben, was wir bei unserer Recherche mit aufgeschnappt haben:
(Außerdem wurde uns hier ein wenig von einem Freund (Wojtek) unter die Arme gegriffen, der 8 Jahre bei einer privaten Versicherung gearbeitet hat. Danke dir!)
Neben den folgenden Infos macht oft das Gespräch mit der Versicherung selbst und einer unabhängigen Informationsstelle Sinn. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es bei den privaten Versicherung einige Unterschiede zwischen den Unternehmen und den Tarifen, die sich auch auf deine individuelle Situation auswirken kann.
12.1 Private Krankenversicherung laufen lassen
Die private Krankenversicherung einfach laufen zu lassen, macht finanziell wohl oft keinen Sinn. Aber auch hier kommt es wieder auf die Versicherung und den Tarif an:
Während manche privaten Krankenversicherungen ein bis drei Monate Auslandsschutz gewähren, können andere bis zu sechs Monate oder ein Jahr lang im Ausland genutzt werden. Europaweit gilt in der privaten Krankenversicherung meist sogar unbegrenzter Schutz.
Gerade hier ist vielleicht ein Gespräch mit der Versicherung sinnvoll. Statt den Standard-Service zu kontaktieren, macht es hier mehr Sinn direkt bei der Leistungsabteilung anzurufen, da die Sachbearbeiter hier oft besser im Thema sind.
Vorteile die private Krankenversicherung laufen zu lassen:
Der Versicherungsschutz ist umfangreicher und gilt auch für Erkrankungen, die vor Reiseeintritt bestanden. Bei der Auslandskrankenversicherung ist das in der Regel nicht so. Ansonsten ist alles wie gewohnt. Du kennst die Ansprechpartner, das Prozedere und auch die „Standard-Probleme“.
Nachteile die private Krankenversicherung laufen zu lassen:
Zum einen sind da natürlich die generellen Beiträge der Versicherung. Zum anderen wird in den meisten Tarifen eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die gilt auch auf Reisen. Und für die USA und einige Länder mit einem höheren medizinischen Standard als in Deutschland, werden oft Beitragszuschläge erhoben (je nach Versicherung und Tarif).
12.2 Private Krankenversicherung kündigen
Um die private Krankenversicherung zu kündigen, musst du – ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – einen Folgeversicherung (Auslandskrankenversicherung) nachweisen können und klarstellen, dass sich der Lebensmittelpunkt in den nächsten Monaten (meist ein halbes Jahr) nicht in Deutschland befinden wird.
Wenn du kündigst verlierst du allerdings alle Rechte des bisherigen Tarifs und die angesparten Altersrückstellungen. Einfach erklärt bedeutet es: Wenn du bei der Rückkehr eine neue private Krankenversicherung abschließt, wird es zwangsläufig teurer und du musst die Gesundheitsfragen erneut beantworten.
Alternativ gibt es aber die Möglichkeit, auch die private Krankenversicherung auf Anwartschaft zu setzten:
12.3 Private Krankenversicherung auf Anwartschaft setzen
Hier macht eine Anwartschaft durchaus Sinn. Denn wie oben beschrieben, verlierst du bei einer Kündigung der privaten Krankenversicherung deinen Status und würdest bei Wiederaufnahme wieder mit dem Basistarif eingestuft werden.
Setzt du die Versicherung jedoch auf Anwartschaft, behältst du deinen alten Status bei und kannst nach der Reise problemlos wieder in den alten Versicherungstarif einsteigen.
Am besten vereinbarst du aber auch hier ein kurzes Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter und besprichst deinen individuellen Fall, denn je nach Versicherungsunternehmen gibt es hier zwei Arten von Anwartschaft:
Kleine Anwartschaft:
Du behältst die Rechte für deinen Tarif und musst nach Rückkehr von deiner Reise nicht erneut die Gesundheitsfragen beantworten und der Beitrag reduziert sich in der Regel auf circa fünf Prozent des Gesamtbeitrags.
Große Anwartschaft:
Kostet meist rund 30 Prozent des Vollbeitrags, beinhaltet die kleine Anwartschaft und baut zusätzlich Altersrückstellungen auf. Du behältst also praktisch dein jüngeres Einstiegsalter bei.
12.4 Muss ich nach der Weltreise zurück in die private Krankenversicherung?
Der Gedanke liegt oft nahe, die private Krankenversicherung zu kündigen und nach der Rückkehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das geht allerdings nicht ganz so einfach.
Wenn du nach Deutschland zurückkommst und keinen Job hast, tritt auch keine gesetzliche Versicherungspflicht ein. Und da du zuvor schon privat versichert warst, muss dich die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall nicht zwingend aufnehmen.
Hast du allerdings eine sozialversicherungspflichtige Stelle (über 450 Euro), ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung durchaus möglich.
13. Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
- Was ist die beste Auslandskrankenversicherung für eine Weltreise?
Eine pauschale Antwort gibt es hier leider nicht. Denn die Wahl der Versicherung hängt von deiner individuellen Reisedauer, deiner ungefähren Route und deinem Alter ab. Im Beitrag gehen wir aber im Detail auf alles ein und zeigen dir die besten Versicherungen für verschiedene Konstellationen.
Hier ein erster Überblick:
Reisedauer USA/CAN Selbstbeteiligung Kosten pro Tag
(unter & über 39 Jahre)Link zum Anbieter bis 56 Tage inklusive 0€ 17€ im Jahr Hanse Merkur beantragen!* bis 1 Jahr exklusive 0€ 1,15€ Hanse Merkur beantragen!* bis 1 Jahr inklusive 0€ U39: 1,90€
Ü39: 2,53€STA-Travel beantragen!* bis 5 Jahre exklusive 0€ U39: 1,37€
Ü39: 1,60€STA-Travel beantragen!* bis 5 Jahre inklusive 0€ U39: 2,03€
Ü39: 3,00€STA-Travel beantragen!* - Welche Auslandskrankenversicherung würdet ihr für Österreich & Schweiz empfehlen?
Soweit wir wissen, lassen sich die Versicherung von Hanse Merkur und STA-Travel auch in Österreich und in der Schweiz abschließen.
Allerdings haben wir kein Infos zu den Regeln und Gesetzen bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung und der möglichen Abmeldung von dieser im jeweiligen Heimatland.
- für Reisen bis 56 Tage von Hanse Merkur*
- für Reisen bis 1 Jahr von Hanse Merkur*
- für Reisen bis 1 Jahr von STA*
- für Reisen über 1 Jahr von STA*
- Versicherung von Care Concept*
- Wenn ich nur zu Beginn oder am Ende meiner Reise/Weltreise in den USA/Kanada bin?
Generell ist es bei den Langzeittarifen der Auslandskrankenversicherungen so, dass du für die komplette Versicherungsdauer den teuren Tarif für USA/Kanada zahlen müsstest, auch wenn du nur am Anfang oder Ende durch die USA/Kanada reist. Oder auch, wenn du dir die Option offen halten möchtest, irgendwann auf der Reise durch diese Länder zu reisen.
Daher unsere Idee bzw. so war und ist auch unser Plan:
Wenn du den überwiegenden Teil deiner Reise nicht durch USA/Kanada reisen solltest, schließe für deine Reise eine Auslandskrankenversicherung im günstigeren Tarif ohne USA/Kanada ab und buche einfach eine Zusatzversicherung von bspw. Care Concept für die geplante Zeit in USA/Kanada dazu. Dies kannst du auch noch spontan von unterwegs erledigen, da du während des Abschluss bei Care Concept nicht zwingend in Deutschland sein musst (Wie es oft bei den anderen Versicherungen der Fall ist.).- Wie ist das bei Weltreise nach dem Studium mit der Versicherung?
Als Student kann es deutlich einfacher als für viele Arbeitnehmer mit der Krankenversicherung in Deutschland sein.
In meinem Fall war es so, dass ich mein Studium zu Beginn der Weltreise beendet hatte und somit aus dem Studententarif der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden bin und dadurch praktisch gerade in einer Schwebe hing und noch keinem neuen Tarif eingestuft wurde. Daher war es kein Problem, diese Schwebe mit Vorzeigen einer Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung für die Dauer der Weltreise kostenlos ohne Anwartschaft aufrecht zu erhalten.
Erst nach der Weltreise wurde ich dann auf Grund der Selbständigkeit in einen neuen Tarif als freiwillig gesetzlich eingestuft. Hätte ich einen Job angenommen, wäre ich den Tarif als gesetzlich pflichtversichert eingestuft worden.
- Ist die Auslandskrankenversicherung einer Kreditkarte ausreichend für eine Weltreise?
Vermutlich ist sie das nicht. Die Versicherungsleistungen der Auslandskrankenversicherungen, die in den Leistungen der Bank/Kreditkarte inkludiert sind, werden meist auf eine bestimmte Reisedauer beschränkt. Außerdem kann es auch sein, dass die Leistungen nicht den vollen Umfang einer üblichen Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen oder Weltreisen umfassen.
Hier musst du aber gegebenenfalls noch einmal im Detail in deinen Vertrag schauen. Solltest du nur ein paar Wochen unterwegs sein, könnte dir diese Versicherung ausreichen. Ansonsten findest du oben im Beitrag ja gute Alternativen.
Solltest du auf der suche nach einer kostenlosen Kreditkarte mit guten Konditionen auf Reisen sein, dann schau mal hier vorbei:
- Wie versichert ihr euch aktuell, wenn ihr öfter und länger in Deutschland seid?
Aktuell sind wir in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert und haben eine Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung für 56 Tage abgeschlossen. Mit dieser können wir beliebt oft im Jahr, bis zu 56 Tage verreisen. Sollten wir länger als 56 Tage unterwegs sein, dann schließen wir eine zusätzliche Anschlussversicherung bei Care Concept für die restliche geplante Reisedauer ab.
Für uns ist dies momentan die günstigste und flexibelste Variante auf Reisen im Ausland versichert zu sein.
Hinweis: Die gesetzliche Versicherung in Deutschland können wir aktuell nicht pausieren oder auf Anwartschaft setzen. Dafür müssten wir mindestens 3 Monate am Stück unterwegs sein. (Aussage unserer Versicherung.)
- Gibt es noch weitere Reiseversicherungen, die man bedenken sollte?
Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch ein paar weitere Reiseversicherungen, von denen wir gehört oder über die wir nachgedacht haben. Bis auf die Haftpflichtversicherung haben wir von diesen allerdings keine abgeschlossen:
Reisehaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall sinnvoll und wichtig, ob zu Hause oder auf Reisen. Eine extra Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen macht allerdings wenig Sinn, da einige Anbieter einen international Schutz bieten und du so nur einmalig zahlen musst. Also einfach mal einen Blick in die Versicherungsleistungen der eigenen Haftpflicht werfen, überprüfen, ob sie auch für das Ausland und die Weltreise gilt.Für den Fall, dass du noch nach einer geeigneten Haftpflichtversicherung für deine Weltreise suchst:
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung ist unserer Meinung nach weniger wichtig für die Weltreise. Keiner von uns macht irgendeine Form von Extremsport und selbst da wäre es nicht sicher, ob die Versicherung jede Sportart absichern würde. Ansonsten sind Verletzungen mit der Auslandskrankenversicherung abgesichert.Reisegepäckversicherung
Da wir ja mit allerlei Technik im Gepäck herumreisen, haben wir uns auch Gedanken zu einer Reisegepäckversicherung gemacht. Diese sind aber in der Regel ziemlich teuer. Bei denen die wir gefunden haben, wäre es oft günstiger gewesen, sich einfach neues Equipment zu besorgen, als die Versicherung abzuschließen. Im Endeffekt musst du dies aber natürlich selbst entscheiden.
Wir sind beide keine Versicherungsexperten und haben diesen Beitrag auf Grundlage unseres Wissen aus eigener Recherche verfasst. Falls du dich also noch mehr Infos hast oder eine fehlerhafte Darstellung findest, lass es uns gerne per Mail oder hier in den Kommentaren wissen. Damit würdest du anderen Lesern und uns helfen!
Hallo ihr beiden,
mein Freund und ich gehen ab Mai für ein Jahr auf Weltreise und wir müssen leider ziemlich dafür kämpfen unsere gesetzlichen Krankenversicherungen zu pausieren. Könnt ihr bitte nochmal das „Dokument des GKV-Spitzenverbandes“ neu einfügen, damit wir gute Argumente in der Hand haben. Das Dokument, dass bei Punkt 5.2 hinterlegt ist, zeigt eine Fehlermeldung an, wenn man es öffnen möchte und auf der Seite der GKV kann ich leider nichts finden.
Danke im Voraus, Ronja und Marc
Hey Ronja,
danke fürs Bescheid geben, dass das Dokument nicht mehr verfügbar ist!
Ich habe direkt mal nachgehakt und hoffe es so schnell es geht wieder hier verlinken zu können oder eine andere Quelle angeben zu können! Viel Erfolg schonmal mit der Krankenversicherung!
Liebe Grüße und viel Spaß bei der eigenen Weltreiseplanung! 🙂
Daniel
Hallo ihr beiden,
einen wundervollen Blog habt ihr, hat mich einige Zeit gekostet den zu finden und bin sehr froh darüber. Ihr seid eine der wenigen Blogs, von denen ich mich verstanden fühle, was den Reisestil angeht und auch die Reiseplanung. Ich bin auch ein großer Freund von Flexibilität 😉
Eine kurze Frage zu Punkt 2.6. Verstehe ich das richtig, dass die Hanse Merkur Versicherung (für 1 Jahr) auch einen eventuellen Zwischenaufenthalt von 2 Wochen in Deutschland abdeckt? Manchmal fühle ich mich in dem Dschungel an Informationen verloren, weiß nicht, ob es euch auch manchmal so geht/ging?! Weil alles minuziös zu planen, am besten noch Jahre im Voraus, ist nicht mein Ding und nimmt auch ein wenig die Spannung & Spaß raus. Wollte zwischendurch schon aufgeben, aber ich hoffe es ist die Mühe wert, da es meine erste größere Reise außerhalb Europa sein wird. Manche Sachen kriegt man nur über Ecken und Geduld raus, ist aber sicher auch eine Sache der Erfahrung. Von mal zu mal hat man wahrscheinlich weniger Stress. Ihr ermutigt mich zumindest dranzubleiben.
Liebe Grüße,
Amelie
Hi Amelie!
Jaaa, da sprichst du uns aus der Seele! Wir mögen es auch lieber spontan und los! 😀
Wir können dir aber versichern, so eine Reise ist jeden Aufwand wert! Aber sowas von! 🙂
Also durchhalten!
Was die zwei Wochen in Deutschland bei der Hanse Merkur für 1 Jahr betrifft, haben wir es zumindest so verstanden, dass du auch zwei Wochen in Deutschland versichert bist, solange du deine Weltreise nur „pausierst“ und wieder fortsetzt. Die zwei Wochen beziehen sich nicht auf die Tage vor oder nach der Reise.
Um es aber ganz genau zu wissen, frag lieber noch einmal direkt bei der Hanse Merkur nach! Nicht, dass sich irgendetwas spontan geändert hat oder ändert. 🙂
Danke dir für den lieben Kommentar und liebe Grüße an dich!
Daniel
Mein Name ist Glenn Baker und ich wohne in Berlin Deutschland. Ich bin heute ein glücklicher Mann. Ich sagte zu mir, dass jeder Darlehensgeber, der mein Leben und das meiner Familie ändern könnte, jede Person, die Darlehen sucht, an Sie weiterleiten kann . Wenn Sie einen Kredit benötigen und Sie sind zu 100% sicher, den Kredit zurückzuzahlen, setzen Sie sich bitte mit ihnen in Verbindung und teilen Sie ihnen mit, dass Glenn Baker Sie an ramsedave121@gmail.com verwiesen hat
Glenn Baker
Hallo zusammen,
vielen Dank für die großartige Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten.
Für meinen zweiten Anlauf für eine Weltreise hole ich mir hier wieder gerne Informationen 🙂 Ich hoffe das ich im April wieder starten kann!
In Bezug auf STA Travel/Allianz Versicherung habe ich leider keine gute Erfahrungen gemacht bzw. mache ich leider immer noch nicht! Diese sind leider etwas ausführlich da ich einen Schadensfall im Ausland hatte.
Nach ca. 4 Monaten auf meiner Reise wurde ich in Kasachstan nachts angegriffen und überfallen. Im ersten Krankenhaus hat sich die Versicherung noch bemüht mir zu helfen.
Nachdem ich aber den ersten Antrag (in Papier) ausgefüllt, gescannt, per E-Mail übersendet habe und in ein anderes Krankenhaus gekommen bin, wurde mir von der Allianz am darauffolgenden Tag telefonisch mitgeteilt dass „mein Antrag abgelehnt wird da ich über der 1,1 Promille Grenze war und die Versicherung dies nicht anerkennen kann“. Jegliche Erklärung und Erläuterung das ich, als Mensch in einem fremden Land und einem Schadensfall, Unterstützung und Hilfestellung benötige (z.B. wegen Sprachbarriere, medizinische Erläuterung der Schäden usw.) ging absolut ins leere. Stattdessen hat mich die Person am Telefon öfters gefragt „was soll ich jetzt machen“, mich gefragt ob ich „Freunde oder Verwandte dort habe“ und mich dann an die deutsche Botschaft verwiesen. Zum Schluss wurde mir noch mitgeteilt „dass ich ja die aufkommenden Rechnungen nochmal einreichen kann“.
–> Hilfestellung und Unterstützung nicht vorhanden! Im Ausland alleine im Krankenhaus gelassen!
Nach einer selbstorganisierten Rückkehr nach Deutschland habe ich meine Kosten nochmal eingereicht und war bei einem notwendigem MRT, welches ich selbst bezahlen musste. Für diese Kosten kommt die Versicherung auch nicht auf weil:
– Ich mit der „schwere der Verletzung“ nicht weiterreisen hätte können obwohl mir keiner, bis zur Rückkehr nach Deutschland, vollständig hat sagen können was denn genau fehlt und ich kein Arzt bin der das versteht was auf einem MRT zu sehen ist.
– Ich kein Return Ticket nach Kasachstan hatte was einem Reiseabbruch gleichgestellt wird und dadurch die Kosten in Deutschland nicht getragen werden.
Jegliche Erläuterung und Rückfragen an die Versicherung wird mir, bis zum heutigen Tag, nicht akzeptiert und nicht mal beantwortet. STA Travel meldet sich hier auch nicht da die Allianz Versicherung für Schadensfälle zuständig ist. Eine Rückerstattung der Kosten ist deshalb nur bei 70 %. Eine Entschuldigung von der Allianz war da aber wurde absolut unzutreffend und politisch formuliert so dass ich das Gefühl hatte, dass ich an allem Schuld bin.
Ich habe deshalb eine Zusammenstellung erstellt und an die Versicherung übersendet (siehe unten). Ob diese etwas davon übernimmt ist fraglich.
Hier meine positiven und negativen Erfahrungen mit STA Travel bzw. Allianz:
POSITIV:
– Günstiges Angebot mit Aufenthalt in Deutschland ab bestimmter Buchungsdauer
– Rückzahlung der Beträge für die nicht gereisten Monate
– Anrufe auf ausländische Telefonnummern (hatte notgedrungen eine kasachische Telefonnummer)
NEGATIV:
– Schlechter Service! Keine Unterstützung und Hilfeleistung wie auf der STA-Travel Homepage beschrieben. Mir wurde bei den Telefonaten keine Ärzte oder Krankenhäuser empfohlen obwohl ich nach Unterstützung und Hilfe gefragt hatte.
– Anträge und die dazugehörigen Formulare müssen ausgedruckt, mit der Hand ausgefüllt, unterschrieben und gescannt werden damit man diese per E-Mail übersenden kann. KEINE Möglichkeit diese NUR online auszufüllen!
– Immer ein Return Ticket haben damit die Versicherung in Deutschland die Kosten übernimmt. (Was passiert wenn in dieser Stadt plötzlich Terroranschläge oder Unruhen stattfinden wie z.B. in Straßbourg oder Paris?)
– Post- und Sendungsgebühren muss der Reisende tragen. Egal aus welchem Land.
– Rückantworten werden als Brief im Original an die angegebene Adresse beim Vertragsabschluss versendet (bei einer Weltreise!!!).
Leider kann ich, aus meiner negativen Erfahrung, die STA Travel/Allianz Versicherung nicht empfehlen!
Im Moment spiele ich mit der Option mich für die Hanse Merkur zu entscheiden. Hier hätte ich noch folgende Rückfragen:
– Was genau sind die Leistungen „von hoher Hand“ welche die Hanse Merkur nicht übernimmt? z. B. Erdbeben oder Tsunami?
– Versicherungsschutz bei Wanderungen bzw. auch die Rettungs- und Bergungskosten?
Vielen herzlichen Dank im Voraus und eine schöne und sichere Reise an euch!
Viele Grüße
Stefan
Hi Stefan,
ich denke nicht, dass man deine Erfahrung hier verallgemeinern kann.
Immerhin hattest du innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung der Versicherung, in der sie dir erklärt haben, dass es problematisch ist, da du die 1,1 Promille Grenze überschritten hast.
Was die Formulare in Papierform angeht, ist dies leider bei vielen Versicherung noch die gängige Praxis.
Die speziellen Fragen an die Hanse Merkur stellst du besser selbst direkt der Versicherung, da wir dir hier keine falschen Informationen geben möchten.
Liebe Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
vielen Dank für deine Antwort. Ich werde die Fragen dann direkt an die Hanse Merkur stellen.
Bezüglich meines Schadensfalls sollen die Erfahrungen nicht als Verallgemeinerung angesehen werden sondern als ein realer Erfahrungsbericht mit der Versicherung.
Bezüglich der 1,1 Promille hab ich dem Service damals bereits im Krankhenhaus liegend mitgeteilt, dass es keine Krankheit oder Unfall war sondern ein Angriff auf meine Person. Das Sie meinen Antrag, auf den Alkohol bezogen, abgelehnt haben ist ein Grund aber dass mir nicht mal eine Unterstützung oder Hilfeleistung angeboten wurde (beworbener Service!) einen Arzt oder passendes Krankenhaus zu finden oder sogar einen Rücktransport anzubieten (10 Tage im Krankenhaus), verstehe ich bis heute nicht und die Versicherung gibt mir hierzu bis heute keine Antwort.
Ich hoffe dass alle sicher und gesund ihre Reisen absolvieren!
Viele Grüße
Stefan
Hallo ihr Lieben,
ich hatte damals die Hanse Merkur abgeschlossen bevor ich von Deutschland aus nach Australien aufgebrochen bin und war 1 Jahr dort versichert während meines Aufenthalts auf einem Working Holiday Visum. Dann habe ich einen Sponsor gefunden in Australien und bin fest in Australien geblieben und war über meinen neuen Arbeitgeber versichert. Jetzt löst sich das Arbeitsverhältnis in Australien aber wieder auf und ich reise in den nächsten 6 Monaten von Australien zurück nach Deutschland über Indien, Indonesien, Malaysia etc. und habe das Problem dass mich keine deutsche Versicherung versichern möchte da ich die Versicherung VOR Ausreise aus Deutschland abschließen muss. Seid ihr so einem Fall schonmal begegnet? Natürlich würde ich im Falle eines Unfalls gerne nach Deutschland und nicht nach Australien zurück transportiert werden. Wenn ihr einen Tip habt, würde ich mich riesig freuen.. Danke und liebe Grüße, Britta
Hallo ihr Lieben,
zunächst vielen Dank für die tolle Aufstellung und die hilfreichen Informationen!
Eine Frage; Was passiert eigentlich wenn ich aufgrund schwerer Krankheit in die Heimat geliefert werden muss. Hierfür eine Auslandsversicherung abgeschlossen habe, alles abgedeckt ist, aber in Deutschland zu der Zeit nicht mehr versichert bin.
Angenommen: Für 2 Monate Krankenhausbehandlung in D fallen erneut Kosten an. Im Grunde genommen stehe ich ja dann ohne Versicherung da und welche KK möchte mich in diesem Zustand schon aufnehmen? Was empfehlt ihr für solche Fälle? Vielleicht ist meine Sorge auch unberechtigt und dieser Fall ist schon irgendwie geregelt.
Lieben Dank für die Antwort!
Hey Hey,
da dies sicher auch für manche relevant sein könnte, kurzer Hinweis zur Nachversicherungspflicht. Diese scheint nur zu greifen, wenn man weniger als 1 Monat in DE verweilt. Ich hab zum 30.11. gekündigt und wollte dann ab 01.01. die AuslandsKK nutzen, das geht laut meiner KK nicht, da ich erst vor habe eine Woche später zu fliegen (ca 07.01.), dadurch muss ich dann doch noch für Dez. + anteilig Jan. selbst zahlen. Falls ihr hier gegenteiliges gehört habt, würde mich das natürlich auch interessieren. 🙂
Hallo,
ich habe eine spezielle Frage zur Möglichkeit der Kündigung der GKV. Ich bin während unserer Weltreise nächstes Jahr vom Arbeitgeber freigestellt, beziehe aber weiterhin einen Lohn, da ich einen Sabbaticalvertrag habe (erst Ansparphase, dann Freizeitphase aber mit Lohn). Demzufolge werden auch erstmal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Ich frage mich nun ob ich während meines Aufenthalts im Ausland bei vorhandener privater Auslands-KV die GKV hier in Deutschland kündigen kann. Von meiner KK habe ich die Auskunft das geht nicht so einfach. Eventuell geht das wenn mich der Arbeitgeber von der KV abmeldet. Weiß da jemand genauer bescheid?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hallo Thomas!
Puh, das ist eine gute Frage in deinem Fall!
Eigentlich würde ich sagen, die GKV sollte dich freistellen, da du mit der Auslandskrankenversicherung ja einen gleichwertigen Ersatz während der Reise hast. Also würde ich bei einer GKV arbeiten, würde ich dich freistellen für die Zeit! 🙂
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob es sich hier um einen Spezialfall handelt, da du ja weiter in einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bist und weiterhin Gehalt aus deinem Arbeitsvertrag erhältst, von dem die Sozialabgaben abgehen.
Vielleicht stellst du die Frage noch einmal der Personalabteilung auf deiner Arbeit oder auch unter Beiträgen oder Facebookgruppen, bei denen der Schwerpunkt auf einem Sabbatical liegt.
Falls du mit deiner Frage weiterkommst, lass uns hier aber gerne mal die Antwort wissen. Diese ist bestimmt noch für andere Leser hier interessant zu wissen! 🙂
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Daniel
Hallo Daniel,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich frage jetzt mal bei einer anderen gesetzlichen nach, ob die das auch so sehen und werde Euch mitteilen, was ich rausgefunden habe.
Mit weltumsegelungsvorfreudegeschwängerten Grüßen
Michaela
Hallo. Ich habe mich genau die Frage von Michaela auch gerade gefragt.
Sowohl die Techniker KV als auch die HAnsemerkur konnten mit nicht weiterhelfen. Die Anwartschaft ist letzt nur die Sichreheit, dass die Krankenkasse einen nach der Reise wieder aufnimmt (was bei gesetztlich Pflichtversicherten tatsächlich schwachsinn ist, da sie sie einen aufnehmen müssen!). Man hat durch die Anwartschaft jedoch keinen Leistungsanspruch!
Konnte irgendjemand zu dem Thema noch etwas herausfinden? Bin gerade überfragt, wo man sich dazu noch informieren kann. Ansonsten gehe ich einfach davon aus, dass der schlimmste aller Fälle nicht eintritt :). Vielen Dank schon mal für die ganzen Informationen auf eurer Seite , Laura.
Hallihallo, viiiielen Dank für dieses geballte Weltreise-Wissen. Es hilft wirklich ungemein beim Organisations-Marathon weiter.
Ich habe noch eine Frage zum Thema Anwartschaft bei der GKV: Meine KV behauptet, wenn ich keine Anwartschaft abschließe (war bisher gesetzlich versichert), und wegen eines Unfalles oder einer Krankheit während der Reise nach Deutschland zurückkehre, tritt die GKV nicht ein, da ich wegen der Arbeitsunfähikgeit weder eine Beschäftigung aufnehmen, noch mich arbeitslos melden kann. Also bleibt nur die „Pflichtversicherung der Nichtversicherten“ (was auch immer das ist). Diese aber gewährt keine Leistungen für die im Ausland eingetretene Krankheit/Unfälle.
Deswegen wäre es wichtig, eine Anwartschaft abzuschließen.
Weiß irgendjemand davon was? Das Szenario ist ja durchaus denkbar.
Liebe Grüße
Hallo Michaela,
wir sind natürlich keine Versicherungsexperten und können dir hier nur wiedergeben, wie wir die ganze Sachlage mit der Versicherung in Deutschland und der Auslandskrankenversicherung verstehen.
Und nach unserem Verständnis ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet, dich nach deiner Rückkehr auch ohne Anwartschaft wieder als freiwillig gesetzlich Versicherter aufzunehmen, wenn du vorher gesetzlich pflichtversichert warst.
Allerdings können sich die Krankenversicherungen erlauben, die Kosten für die Behandlung einer auf deiner bzw. durch deine Reise eingetretene Krankheit nicht zu erstatten. Was unserer Meinung nach ein absolutes Unding ist und schon fast an „unterlassener Hilfeleistung“ grenzt.
Dies trifft natürlich nur auf wirklich ernste Erkrankungen/Verletzungen zu, da alles andere in der Regel im Ausland behandelt wird und du dort mit deiner Auslandskrankenversicherung abgedeckt bist. Möchtest du dieses Risiko, auch wenn es vielleicht eher klein ist, allerdings nicht eingehen, kommst du nach unserem Verständnis allerdings nicht um eine Anwartschaft in Deutschland herum. Wir haben während unserer Weltreise auf eine Anwartschaft verzichtet.
Ich hoffe ich konnte dir hier ein wenig weiterhelfen!
Liebe Grüße
Daniel
Hallo allerseits,
ich beschäftige mich momentan auch mit dem Thema Auslandsreisekrankenversicherung. Wir sind „nur“ für ca. 3 Monate unterwegs und haben uns schon für eine Route entschieden. Wir wissen daher schon, dass wir insgesamt genau 4 Tage in den USA versichert sein müssen. Die Versicherung von Hanse Merkur hat den Aufenthalt in den USA ja nur bei längeren Versicherungsdauern mit drin.
Ich habe mir daher die Versicherung von Care Concept angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auch die Versicherung ohne USA / Kanada vergleichsweise günstig ist (1€/Tag für 0 bis 30 Jahre). Gibt es einen bestimmten Grund, warum ihr die Versicherung nicht in die allgemeine Übersicht aufgenommen hat? Hat sie irgendwelche Nachteile, die sich mir noch nicht erschlossen haben?
Schöne Grüße
Anneli
Hi Anneli,
für die Frage nach der Auslandskrankenversicherung ist es schonmal perfekt, dass ihr eure Reiseroute kennt! 🙂
Ja, die Hanse Merkur inkludiert leider erst Versicherungsschutz für 14 Tage USA/Kanada bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Reisen von 6 Monaten. Ist das bei dem Tarif von Care Concept Comfort ohne USA/Kanada anders?
Das stimmt, die Versicherung von Care Concept ist im Tarif Comfort ohne USA/Kanada für Reisende unter 30 Jahre tatsächlich ein paar Cent günstiger, in anderen Altersgruppen allerdings teurer, als die Hanse Merkur. Daher haben wir die Hanse Merkur im Beitrag mit in die Übersicht genommen, da es zu unübersichtlich werden würde, hätten wir jede Altersgruppe mit allen Optionen abgedeckt. Unabhängig davon hatten wir uns auf unsere Weltreise aber auch für die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur entschieden, obwohl sie ein paar Cent teurer war, da wir von Care Concept nur wenig gehört hatten und es zur Hanse Merkur jede Menge und überwiegend positive Erfahrungsberichte im Internet gibt.
Und in den Tarifen für USA/Kanada ist Care Concept generell teurer als die Auslandskrankenversicherung in der Übersicht, wie beispielsweise STA.
Für euch aber noch als möglichen Tipp für eure Reise:
Solltet ihr Probleme haben, eine Auslandskrankenversicherung im Tarif ohne USA/Kanada zu finden, die bei einem „kurzen“ Abschluss keine Tage in den USA inkludiert, schaut und rechnet vielleicht mal durch, ob ihr euch einfach nur die Tage in denen ihr in den USA seid, zusätzlich über Care Concept absichert. 🙂
Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte helfen! 🙂
Daniel
Hallo Daniel,
vielen Dank für die Antwort. Eigentlich bietet Care Concept die einfachste Lösung, da man dort genau angeben kann, wie viele Tage man in den USA / Kanada reist und wie viele in anderen Ländern und dann die Versicherung entsprechend berechnet wird. Aber tatsächlich schrecke ich auch ein wenig davor zurück, mich dort zu versichern, weil ich von denen hier das erste Mal gehört habe und noch keine Erfahrungsberichte gelesen habe. Muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Liebe Grüße
Anneli
[…] Alternativen sind die Hanse Merkur Versicherung für fünf Jahre*, STA Travel für ein oder fünf Jahr(e), die Auslandskrankenversicherung des ADAC oder Travel Secure. Für spontane Verlängerungen von unterwegs bieten sich Care Concept oder World Nomads an. Wir wollen nicht wiederholen, was andere schon schön aufgelistet haben. Deswegen empfehlen wir euch für einen guten Überblick die Infos auf weltreise-info, sowie auf dem schönen Blog von Ania und Daniel von geh-mal-reisen. […]
Hallo zusammen,
Die Hanse-Merkur hat jedoch ein kleines Problem, was jetzt eine Freundin erfahren musste. Die 1-Jahres Versicherung in den USA greift jedoch nur wenn man sich schon 6 Monate lang hier aufgehalten hat, zumindest bei den zahnärztlichen Leistungen. Das ist auch erst rausgekommen als die horrende Rechnung kam und die Versicherung aber sagt: Nee du bist ja erst seit 5 Monaten in den USA, da zahlen wir nicht.
Und dann bleibt man blöderweise auf knapp 3000 Dollar sitzen die keiner übernimmt.
Also wichtig! Das Kleingedruckte lesen!!!
Hi Susi,
oh nee, deine arme Freundin! 🙁
Ja, bei den zahnärztlichen Leistungen sind die Krankenversicherungen alle sehr „verhalten“ und die Leistungen sind hier leider ziemlich kompliziert zu durchschauen. Am besten geht man in Ländern mit hohen Arztkosten nur zum Zahnarzt, wenn es dringend nötig ist und lässt sich dort sozusagen „erstbehandeln“ und lässt den Rest in der Heimat machen, wenn es denn möglich ist.
Werden deinen Hinweis beim nächsten Update aber auf jeden Fall mit in den Beitrag aufnehmen! Vielen Dank dafür und gut Besserung an deine Freundin!
Liebe Grüße!
Hey ihr beiden. Klasse Beitrag. Dank diesem liebäugeln wir jetzt zwischen Hansemerkur und StaTravel (1jahr). Sollte es irgendwie dazu kommen, dass wir doch länger unterwegs sind, wie ist es bei den beiden Versicherungen mit Verlängerungen? Auch kostenmäßig?
Vielen Dank im Voraus. Und genießt die restliche Zeit auf Sulawesi. Lg Denny und Cassy (haveitchyfeet.de)
Hi ihr beiden! 🙂
Freut uns, dass ihr hier ein paar Infos finden konntet! 🙂
Die Verlängerung der beiden Auslandskrankenversicherungen ist allerdings so eine Sache, wenn ihr euch von unterwegs dazu entscheidet, länger die Welt zu bereisen. In der Regel fordern sie, dass man für den Abschluss oder die Verlängerung der Versicherung nicht im Ausland sein darf und sind mit dieser Regel meist sehr streng und machen wenig Ausnahmen.
Eine Möglichkeit für euch wäre allerdings, euch im Anschluss für die Weiterreise bei Care Concept versichern zu lassen. Dort könnt ihr einfach von unterwegs eure Versicherung abschließen oder ihr bucht euch von vornherein eine etwas längere Auslandskrankenversicherung bei STA/Hanse Merkur und lasst euch am Ende zurück in Deutschland die zu viel bezahlten Beiträge erstatten.
Liebe Grüße aus Sulawesi und viel Spaß bei der weitern Weltreiseplanung! 🙂
Daniel
Hi!
Erstmal vielen Dank für die tollen Infos – super hilfreich! Ich gehe für 1-2 Jahre auf eine große Reise und recherchiere viel zum Thema Auslandsreisekrankenversicherungen. ADAC, STA etc. klingen ja alle ganz super, allerdings steht in den Bedingungen, dass bei bei Vorerkrankungen nicht geleistet wird oder wenn Beschwerden vorher bekannt waren. Habt ihr mit der Klausel Erfahrung? Zumindest ist das bei ADAC und STA der Fall. HanseMerkur sagt nur, dass sie nicht zahlen für Behandlungen, bei denen klar war, dass sie bei planmäßiger Reise stattfinden mussten – was auch immer das genau sein soll (ich warte schon länger auf Antwort von der Hanse…). Ich fühle mich da ziemlich unsicher. Ist jedenfalls ein praktische Deckungslücke für die Versicherung, die sich dann schön rausreden kann und die Dinge so hindrehen kann, wie es für sie passt… Oder bin ich da pessimistisch?
Liebe Grüße
Berni
Hey Berni!
Hm… leider haben wir das selbst keine Erfahrungen mit gemacht 🙁
Werden das aber als Input nehmen, uns mal ein wenig einzulesen, nachzufragen und dann hier zu ergänzen!
Sorry, dass wir dir hier für den Moment nicht weiterhelfen können 🙁
Ein kleiner Hinweis: Die Nachversicherungspflicht gilt nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Pflichtversicherte. 🙂
+++
Danke für die wirklich tolle Übersicht.
Eine Sache ist mir noch nicht klar. Sollte man hier die Krankenversicherung abmelden, was passiert dann, wenn man wirklich mal schwerwiegend erkrankt und dann zurücktransportiert wird? Angenommen so schwer, dass man nicht am nächsten Morgen beim Arbeitsamt steht. Geht dann trotzdem die deutsche Versicherung wieder los? Oder wie wird das gehandhabt?
Hi David!
Danke für deinen Kommentar! Freut uns, dass wir dir ein paar Infos mitgeben konnten! 🙂
Deinen Hinweis werden wir natürlich direkt im Beitrag verarbeiten – Danke! 🙂
Zu deiner Frage:
Nach unserem Wissen, darf dich die gesetzliche Krankenversicherung auf Grund von Vorerkrankungen auf jeden Fall nicht ablehnen, wenn du zuvor gesetzlich pflichtversichert warst.
Und in dem von dir beschriebenen Fall gehen wir stark davon aus, dass es genügt, sich um den Papierkram zu kümmern, wenn du wieder bei Bewusstsein bist. Das sind schließlich außerordentliche Bedingungen.
(So zumindest unsere Auffassung.)
Liebe Grüße
Daniel
Alter Falter. Eine Richtig super Zusammenstellung zu dem Thema. Vielen Dank!
Hey Rob,
vielen Dank! Freut uns, dass du dir ein paar Infos ziehen konntest! 🙂
Gruß
Daniel
Hallo ihr Lieben! Eure Blog hilft mir bei der Reiseplanung wirklich sehr weiter – echt großartig. Zum Thema Reisegepäckversicherung: Habt ihr mal überlegt, nur euer Kameraequipment zu versichern? Ich vlogge zwar nicht aber als Fotografin schleppe ich auch ziemlich teure Kameratechnik mit mir rum und da ist die Sorge vor Diebstahl schon relativ groß. Nach meinen Recherchen gibt es sowas für 3000€ Versicherungssumme schon ab 90€ im Jahr. Habt ihr euch mit sowas schon mal beschäftigt?
Beste Grüße, Anne
Hi Anne,
danke für deinen lieben Kommentar, freut uns riesig, dass wir dir ein wenig bei der eigenen Planung helfen können! 🙂
Als Fotografin hast du sicher nochmal einen höheren Wert an Technik mit dabei als wir mit unserem Einsteigerequipment. 🙂
Wir haben uns vor unserer Weltreise einmal kurz mit so einer Versicherung beschäftigt, allerdings hatten wir keine gefunden, die am Ende günstiger war, als einfach die Technik zumindest gebraucht wieder selbst neu zu kaufen. Deine Versicherung für ca. 90€ klingt allerdings recht gut. Wäre dabei nur Diebstahl abgedeckt oder auch Wetterschäden etc.? Davor haben wir schon fast mehr Sorge. 🙂
Lass uns und die Leser hier gerne mal wissen, für welche Versicherung du dich am Ende entschieden hast. 🙂
Liebe Grüße
Daniel
Hey ihr beiden,
ich hatte mich unter anderem hier informiert: https://www.kameraversicherung-test.de/portfolio/aktivas-foto-versicherung/ und in einigen Fotoforen die Threads dazu gelesen. Die Meinungen sind da eigentlich durchweg positiv aufgefallen, auch bei Inanspruchnahme der Versicherung.
Wetterschäden sind bei den Leistungen jetzt nicht explizit aufgeführt, die detaillierten Bedingungen habe ich noch nicht gelesen. Da aber auch Fallenlassen, Blitzschlag, höhere Gewalt, Schäden durch Leitungswasser versichert sind, gehe ich jetzt mal davon aus.
Im folgenden Beispiel wurde auch in einen Teich fallen lassen reguliert 😀
https://naturfotografen-forum.de/o568063-Regulierung%20Fotoversicherung
Ich werde mit ca. 3500€ Fotokram reisen und definitiv eine derartige Versicherung testen aber hoffen, dass ich sie nicht in Anspruch nehmen muss 😀
Viel Spaß euch in Sulawesi 🙂
Danke für die Infos!
Wir selbst werden zwar weiterhin ohne Versicherung reisen, aber da ist ja jeder anders, daher sicher hilfreich für diejenigen, die auch überlegen mit einer zu reisen. 🙂
Danke dir! 🙂
Hallo Ihr lieben Reisenden,
toller Blog, tolle Kommentare – Dankeschön! Auch bei uns geht es im Oktober 2018 auf Weltreise und so erfreuen wir uns an dem „schönen“ Thema Auslandskrankenversicherung. Bei unseren Recherchen bin ich auf MAWISTA Expatcare gestossen. Daran gefällt mir:
– Dauer auch länger als 2 Jahre möglich
– ein „Heimaturlaub“ in Deutschland ist jährlich bis zu 3 Monate mitversichert
– Aufenthalt in USA/Kanada ist bis zu 42 Tage pro Jahr mitversichert
– ein Tarifwechsel (ohne USA/Kanada und später mit USA/Kanada) ist auch von unterwegs online möglich
Hat irgendjemand von Euch bereits von dieser Versicherung gehört oder kann eventuell dazu Erfahrungsberichte beisteuern. Für mich klingt das nach einer idealen Versicherung für alle, die etwas länger unterwegs sind und nicht genau wissen wann und wie lange sie in USA/Kanada sein werden.
Ich freue mich über Eure Einschätzung.
Danke
Barbara
Hi Barbara,
danke dir für deinen leiben Kommentar!
Ja, das Thema ist nicht das spaßigste bei der Weltreiseplanung aber leider auch nicht das unwichtigste. 😀
Die von dir genannten Auslandskrankenversicherung werden wir uns auch mal genauer anschauen und wenn sie mit den anderen hier Vergleichbar ist, mit aufnehmen. Danke für den Hinweis!
Liebe Grüße und viel Spaß bei der weiteren Reiseplanung!
Daniel
Hallo Daniel,
hast du inzwischen eventuell die Zeit gefunden, mit deinem wachsamen Auge über die MAWISTA Bedingungen zu schauen. Ich bin so verwundert, dass sie so selten genannt wird und ich fast nix über diese Versicherung in den Blogs finde… Mir würde eine zweite Meinung sehr helfen.
Oder hat irgendjemand etwas gefunden was gegen diese Versicherung spricht?
Vielen lieben Dank
Barbara
Hi Barbara,
die Auslandskrankenversicherung der MAWISTA habe ich mir angeschaut, allerdings würden wir weiterhin die oben genannten Versicherungen für eine Weltreise empfehlen, da die Konditionen für unsere Augen bis auf wenige Ausnahme eigentlich recht identisch sind und die Versicherungen oben im Vergleich die günstigeren Tarife anbieten.
Ich geh hier aber nochmal kurz auf deine Punkte von deinem ersten Kommentar ein. 🙂
– Dauer auch länger als 2 Jahre möglich
Das ist auch bei den anderen Versicherungen möglich.
– ein „Heimaturlaub“ in Deutschland ist jährlich bis zu 3 Monate mitversichert
Bei den anderen Versicherungen ist dieser glaube ich auf 6 Wochen pro Jahr beschränkt.
– Aufenthalt in USA/Kanada ist bis zu 42 Tage pro Jahr mitversichert
Die 42 Tage sind deutich mehr als die sonst immer 14 Tage. Allerdings besteht hier ein Selbstbehalt von 500€. Da wäre es im Versicherungsfall definitiv günstiger stattdessen lieber noch eine externe Zusatzversicherung abzuschließen.
– ein Tarifwechsel (ohne USA/Kanada und später mit USA/Kanada) ist auch von unterwegs online möglich
Entscheidest du dich plötzlich doch den Großteil deiner Reise in den USA/Kanada zu verbringen, ist das gut. Bist du allerdings nur kurz in den USA/Kanada bedeutet es soweit ich es verstehe, du zahlst rückwirkend und zukünftig den Versicherungsbetrag für die USA. Da wäre eine externen Zusatzversicherung günstiger.
Ich bin jetzt natürlich kein Versicherungsexperte, aber so sehe ich die Versicherung im Vergleich zu den anderen. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. 🙂
Eventuell ist die MAWISTA aber als Zusatzversicherung interessant. Also für den Fall, dass du unterwegs bist, deine Reise spontan verlängern möchtest und dich im Ausland neu versichern möchtest. Das schauen wir uns nochmal an und fügen es eventuell im Beitrag mit ein.
Liebe Grüße
Daniel
Dankeschön!!
Du hast mir sehr geholfen.
Liebe Grüße Barbara
[…] haben sich zwei andere Reisende sehr ausführlich auseinandergesetzt und die Infos findet ihr hier auf ihrem Blog. Ich selber habe mich für meine nächste Reise für die Langzeit […]
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für den ausführlichen und informativen Artikel. Hat mir bei meiner Planung sehr weitergeholfen!
LG Nina
Hey Nina!
Danke für das Feedback, freut uns, dass er weiterhelfen konnte! 🙂
Hallo zusammen,
toller Blog von euch, hat mit schon sehr weitergeholfen.
Jedoch habe ich auch eine Frage zur Anwartschaft.
Meine Ausgangssituation:
Mein Arbeitsverhältnis läuft zum 31.03. aus. Am 06.06. geht mein Flug nach Kanada, um dort ein Work and Travel Jahr einzulegen. Die erste Aussage der Krankenkasse (Anfang des Jahres) war, dass ich mich in der Zwischenzeit privat gesetzlich Versichern kann, ca. 180€ im Monat. Die Belege das ich das Land verlasse (Flugticket) und eine Langzeit Auslandskrankenversicherung habe, solle ich einreichen, dann wäre das kein Probelm. Dies habe ich auch gemacht.
Heute habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und wollte nochmal genau wissen, wie ich mich in der Zwischenzeit privat gesetzlich Versichern kann (Formulare, Anträge etc…). Jetzt meinte die Dame am Telefon, wegen der langen Zwischenzeit kann ich mich privat gesetzlich Versichere, aber muss anschließend eine Anwartschaft abschließen, anders ist das nicht möglich. Sind immerhin 56€/Monat. Selbst durch eine Kündigung würde ich da nicht raus kommen.
Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit oder muss ich das so hinnehmen und bezahlen?
Hallo ihr beiden,
ich verfolge euch schon eine Weile und finde euch super klasse!
Bei uns geht es in weniger als 2 Monaten auch endlich los, dank euch steht auch Taiwan mit auf der Liste 🙂
Wir sind beide über STA Travel (Allianz) versichert und schon vom Support durch STA super begeistert. Seit paar Monaten gibt es einen super Zusatz der Allianz, den Real-Time Reiseschutz. Haben wir direkt mitgebucht – dadurch muss man im Notfall z.B. nicht mehr in Vorkasse treten.
Hier der Link, vll auch für euch interessant 🙂
https://www.allianz-reiseversicherung.de/reiseversicherung/realtime/
Wünsche euch noch viel Spaß und Erfolg bei dem was ihr macht, vll trifft man sich ja mal unterwegs 🙂
LG
Soly
Hi Soly!
Wie cool! Grüßt uns das schöne Taiwan von uns! 🙂
Danke dir für deinen Tipp! Den werden wir uns auf jeden Fall mal genauer anschauen – klingt interessant.
Ganz liebe Grüße und noch jede Menge Vorfreude auf die große Reise! 🙂
Daniel
[…] dieser Stelle bin ich mal faul und verweise auf einen sehr guten Beitrag vom Blog Geh mal Reisen. Dort ist alles noch mal ausführlich erklärt […]
Hallo ihr lieben,
der Kommentar von Jonas vom 10.11.17 ist interessant..
Wisst ihr zu dem Thema was?
Also falls tatsächlich ein Rücktransport erforderlich sein sollte, hört ja der Versicherungsschutz der Hanse Merkur bei Einreise in Deutschland auf.
Wer übernimmt dann die weiteren Kosten wenn man sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet hat?
Nehmen die einen sofort wieder auf, auch wenn man nicht mal in der Lage ist dies selbst zu beantragen…
Wisst ihr was ich meine :)?
Vielen Dank euch und ganz liebe Grüße
Isa
Hallo zusammen,
weil auf dem Thema Anwartschaft ja noch nicht lang genug umhergeritten wurde, ich jetzt auch noch einmal.
Gekündigt habe ich meinen Job auch, war/bin noch bei der gesetzlichen KV bis zu meinem Austrittsdatum versichert ( muss ich da eigentlich noch was machen wenn ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet habe? Die Dame sagte auch erst ja dann nein, hab da ein Händchen für 😀 )
und habe nun meine Auslandskrankenversicherung – übrigens bei der
Vllt für den ein oder anderen als Tipp sich dort mal zu informieren:
LVM für 500€ im Jahr ohne SB mit USA/Kanada – Leistungen ähneln der HanseMerkur.
Online allerdings nicht gefunden,
Beim Thema GKV hat die nette ältere Dame, mich und sich selbst dann allerdings etwas wirsch gemacht.
Als ich sagte, ich sei in Deutschland nicht mehr versichert (arbeitslos, Auslandsaufenthalt und nun die AKV die ja reicht) konnte sie das erst nicht so glauben. Nach Anruf bei einem Kollegen der nicht erreichbar war, sagte Sie, sie wird sich nochmal bei mir melden.
Heute kommt also die Mail rein..
Hallo Herr …
Sie müssen keine gesetzliche Versicherung haben.
Wenn Sie jedoch durch Unfall / Krankheit wiederkommen und bswp. pflegebedürftig werden oder schlimmstenfalls im Koma sind
//( Mein Nebengedanke dazu: Ich kann mich also nicht einmal melden, dass ich wieder da bin um in meine pflicht Versicherung einzutreten.- Was dann?)//
Muss die GKV Sie nach Rückkehr nicht wieder aufnehmen – umgangen werden kann das mit Anwartschaft?
…
Was stimmt denn jetzt? 🙂
Wenn ich wiederkomme muss mich eine gesetzl, Krankenkasse aufnehmen? Auch wenn ich nun Krank oder Pflegebedürftig sein sollte?
Vorher also wie gesagt Arbeitnehmer, gesetzlich pflichtversichert.
Hat mich ein wenig verunsichert. Wollte die 50€im Monat auch gerne sparen wenn es nichts bringt und ich eigentlich sowieso in eine andere KV nach Wiederkehr wechsel wollte.
Vielen Dank an euch.
Mitte Dezember geht es übrigens los 🙂
Hallo ihr beiden,
bei uns geht’s im März los und gerade die ungeliebten Versicherungsthemen wollen wir so schnell wie möglich hinter uns bringen.
Die Hanse-Merkur-Versicherung klingt echt optimal. Nun habe ich leider gesehen, dass man in Deutschland gemeldet sein muss („Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.“). War das bei euch damals auch so? Genügt es ggf. auch bei Abschluss der Versicherung noch gemeldet zu sein? Eigentlich planen wir uns in Deutschland abzumelden.
Viele Grüße und
Vanessa
Hi Vanessa,
das Thema kann sich in der Tat ganz gut unbeliebt machen! 😀
Und damit ihr das schnell hinter euch bringen könnt, gehts direkt zu deiner Frage:
Also nach unserem Wissen und was wir bisher gelesen haben, reicht es der Hanse Merkur aus, bei Abschluss der Versicherung einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen zu können.
Allerdings muss ich hier auch sagen, dass wir mit dem Thema „Abmeldung aus Deutschland“ keine persönlichen Erfahrungen gemacht haben, da wir uns nicht aus Deutschland abgemeldet hatten. Solltet ihr hier also auf Nummer sicher gehen wollen, erkundigt euch besser noch einmal bei der Hanse Merkur direkt.
Es wäre auf jeden Fall super cool, wenn ihr eure Erfahrungen hier noch einmal teilen würdet. Dann würden wir sie direkt mit in den Beitrag einbauen. Ist sicher auch für den ein oder anderen Leser nicht uninteressant. 🙂
Liebe Grüße und viel Erfolg mit dem Versicherungsthema und noch ganz viel Spaß und Vorfreude bei der weiteren Planung!
Daniel
Hallo,
vielen Dank schon mal für diese Infos. Wisst ihr inwiefern sich die Versicherung ändert, wenn man sich ein Visum für ein Land holt und bis zu einem halben Jahr dort bleibt? Bzw. kann man mit solchen Versicherungen im Ausland arbeiten oder sind sie rein fürs Reisen gedacht?
Viele Grüße
Anna
Hallo Anna,
also unserem Wissen nach, ändern sich die Versicherungsbedingungen für dich nicht. Ob du in einem Land 2 Wochen, 6 Monate oder ein Jahr bleibst ist egal, solange dein Tarif dieses Land abdeckt. 🙂
Was die Arbeit im Ausland angeht, würde ich einfach mal auf der Seite von STA nachschauen. STA wirbt ganz offen damit, dass arbeiten im Ausland bei ihnen mitversichert ist. 🙂
Wenn du magst, kannst du uns hier gerne in den Kommentaren noch einmal von deiner Wahl und Entscheidung berichten. Ist bestimmt für viele Leser interessant und wir können deine Infos evtl. noch mit in den Beitrag einbauen. 🙂
Liebe Grüße und viel Spaß bei der Reiseplanung!
Daniel
Hallo,
bevor ihr eine KV abschließt bitte genau die Bedingungen lesen. Bei vielen steht ein Hinweis das eine gesetzliche oder private KV in Deutschland zusätzlich bestehen muss (z.B.HUK). Man argumentiert damit das dies eine Zusatzversicherung ist.
Gruß Dieter
Hallo Dieter,
danke für deinen Hinweise!
Du sprichst aber vermutlich nicht von Langzeit-Auslandskrankenversicherungen, sondern von den Auslandskrankenversicherungen, die Reisen bis ca. 8 Wochen am Stück abdecken. In diesem Fall ist es richtig, dass man weiterhin einen zusätzlichen Versicherungsschutz in einer gesetzlichen oder privaten Versicherung in Deutschland benötigt.
Die in diesem Beitrag genannten Auslandskrankenversicherungen für Langzeit-Reisende aber sind vollwertige Versicherungen und es ist kein zusätzlicher Versicherungsschutz in Deutschland notwendig. Ich selbst habe mich vor der Weltreise mit dem Nachweis meiner Langzeit-Auslandskrankenversicherung (Hanse Merkur für 1 Jahr) bei meiner Krankenversicherung in Deutschland abgemeldet.
Liebe Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
dann schau mal bei der HUK Tarif RVL 16 unter Absatz 3.3 der Versicherungsbedingungen nach. Die gleiche Auskunft habe ich beim ADAC telefonisch bekommen. Hier steht allerdings nichts in den Bedingungen.
Gruß Dieter
Hallo Dieter,
wie ich schon vermutet hatte, beziehst du dich mit dem Tarif RVL 16 von der HUK auf eine normale Auslandskrankenversicherung für „Kurzreisen“ bis zu ca. 56 Tage. Die hier in dem Beitrag vorgestellten Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für längere Reisen oder auch Weltreisen sind vollwertige Versicherungen außerhalb Deutschlands und werden auch von den Krankenversicherungen hier in Deutschland als diese akzeptiert. 🙂
Falls du also eine Reise bis zu ca. 56 Tagen planst, benötigst du deine übliche Krankenversicherung hier in Deutschland und eine Auslandskrankenversicherung für „Kurzreisen“.
Liebe Grüße
Daniel
Ihr Lieben,
ihr habt einen ganz tollen und vorallem hilfreichen Blog,
Bei uns geht es in fast genau 8 Wochen los, auch für 11 Monate und wir können es kaum noch erwarten 🙂
Ich recherchiere gerade wegen der Auslanskrankenversicherung und mir ist eine Sachen aufgefallen, die ihr ja ergänzen könnt, sofern ich das richtig verstanden habe….
Also man kann bei dem Sta Travel Tarif ab mind. 7 Monate Reisezeit (ohne Selbstbet, U39, 1,30 €/Tag) auch für 14 Tage in die USA reisen („In der Reise-Krankenversicherung ohne USA / Kanada ist auch ein Kurzaufenthalt
in USA / Kanada bei Umsteigeverbindungen mit maximal einer Übernachtung
(jeweils einmalig bei Hin- und Rückreise) versichert. Zudem ist bei einer Versiche-
rungsdauer ab sieben Monaten ein einmaliger Aufenthalt von maximal 14 Tagen in
USA / Kanada versichert.“)
und dann hätte ich noch eine Frage 😉
Wenn da steht „schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung und Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall; die Erstattung ist auf insgesamt € 250,- je Versicherungsfall begrenzt;“ , dann würde das bedeuten wenn ich an Tag X zum Zahnarzt gehen und an Tag Y 10 Wochen später, habe ich jedesmal 250€ Versicherungssummer zur Verfügung?
Ich freue mich über Antwort und wünsche euch alles Gute und weiterhin gute Reisen 🙂
Liebe Grüße
Lena Z.
Hey Lena,
vielen Dank für die Infos zu der Auslandskrankenversicherung von STA! Super, dass du das hier noch geschrieben hast! 🙂 Haben wir glatt vergessen im Beitrag zu erwähnen und werden wir auf jeden Fall noch nachtragen!
Was die Zahnbehandlung angeht: Wir sind zwar selbst keine Versicherungsexperten, aber wir habe es so wie du verstanden! 🙂 Sprich, du hast aus Grund A Probleme mit den Zähnen, dir stehen 250€ zur Verfügung. Ein paar Tage später hast du aus Grund B erneut ein Problem und dir stehen erneut 250€ zur Verfügung.
Wünsche euch noch eine spannende vorfreudige Zeit, bis es in 8 Wochen losgeht! Falls wir uns bis dahin hier nicht mehr hören, wünsche ich auch schonmal eine tolle Reise und eine unvergessliche Zeit in der Welt, in der ihr hoffentlich gar keine Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen müsst! 🙂
Liebe Grüße
Daniel
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel. Bei uns geht die Weltreise in genau vier Wochen los und ich recherchiere schon etwas länger wegen der richtigen Auslandskrankenversicherung. Vor allem für die Problematik für die gesamte Dauer den Tarif inkl. USA /Kanada zu zahlen suchte ich nach einer Lösung. Und nun bietet ihr mir eine – vielen lieben Dank dafür 🙂
Ihr habt also vorab die 365 Tage HanseMerkur abgeschlossen und während der Reise den Care Concept Tarif gebucht, sodass es zwischenzeitlich parallel lief?
Liebe Grüße
Lena
Hi Lena,
freut uns, dass ihr euch ein paar Infos bei uns holen konntet! 🙂
Wir haben für die gesamte Reise die Hanse Merkur 365 Tage abgeschlossen und für uns hat es komplett ausgereicht. Wir waren zwar für ein paar Tage in den USA unterwegs, allerdings waren diese Tage bei Hanse Merkur mitversichert (14 Tage USA/Kanada inklusive).
Wären wir länger in den USA geblieben, hätten wir wohl spontan den Tarif von Care Concept dazu gebucht. Falls ihr schon genau wisst, wann ihr in den USA oder Kanada unterwegs seid, könnt ihr ja vielleicht einfach mal bei Hanse Merkur oder der Versicherung euerer Wahl anrufen und nachfragen, ob sie euch einen individuellen Tarif anbieten können. Sprich 2 Monate inklusive USA/Kanada und danach wieder exklusive.
Hoffe ich konnte euch noch etwas weiterhelfen und wünsche schonmal einen grandiosen Start in die Welt! 🙂
Liebe Grüße aus Belize
Daniel
Hey Tobi!
Jetzt sind wir „freiwillig gesetzlich“ versichert. Geiler Name dafür, oder? 😀
Heißt, wir haben uns bei unseren Krankenkassen wieder angemeldet und zahlen aus eigener Tasche. Dadurch, dass wir natürlich noch nicht das mega Einkommen haben, zahlen wir den Mindestbeitrag von 180€ monatlich. (Zumindest Daniel, ich warte immer noch (!!) auf die Bestätigungen und Papiere)
LG!
Ania 🙂
Hey ihr beiden,
wie ist es denn jetzt nach der Weltreise? Seid ihr wieder in der gesetzlichen KV?
LG
Hi ihr zwei,
zunächst einmal ein riesen Lob an euch…super Sache was Ihr da aufgebaut habt !!
Nun zu mir…ich habe mir in meinem Heimatbesuch irgendwas eingefangen sodass ich in stationäre Behandlung musste. Natülich habe ich dann meiner Auslandskrankenversicherung bescheid gegeben (Heimatschutz ist mit drin für paar Wochen).
Nun möchte man von mir unter anderem meine Reisebuchungen seit beginn der Police sehen. Das Problem ist aber ich bin gleich zu Begin der Vers. bei einem Freund mit dem Auto nach Italien mitgefahren und durfte sogar bei denen Wohnen.
Deshalb habe ich gar keine Reise- oder Hotelbuchungen zur Hand.
Jetzt habe ich Angst dass die Versicherung die Behandlungskosten nicht übernimmt.
Habt ihr mir vielleicht einen Rat ?
Viele Grüße
Alejandro
Hallo Alejandro,
erstmal danke für dein Lob! 🙂
Was deine Versicherung angeht, würde ich an deiner Stelle einfach mal bei der Versicherung nachfragen und die Lage schildern. Vielleicht kann dein Freund ja so etwas wie eine „Aussage“ schriftlich abgeben oder es gibt Tankbelege aus Italien oder irgendetwas in diese Richtung.
Da scheinst du echt eine Lücke im System gefunden zu haben mit deinem Fall! 🙂
Drücken dir auf jeden Fall die Daumen und hoffen es läuft alles glatt!
Liebe Grüße
Daniel
Hallo zusammen,
ich plane für 6 Monate auf Reisen zu gehen. Anfangs ca. 3 Wochen USA/Hawaii und dann ab Mexiko bis Panama.
Nun habe ich eine Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung für 42 Tage. Wisst ihr zufällig, ob ich die 42 Tage für die USA nutzen und erst danach ab dem 43. Tag in Mittelamerika eine Langzeit-Auslandskrankenverischerung abschließen kann?
Wäre ideal, weil es mir einiges an Geld sparen würde.
Vielen Dank und schönen Ostermontag,
Wolfgang
Hi Wolfgang,
generell würde ich eigentlich sagen, dass du besser eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für die gesamte Zeit inklusive USA/Kanada abschließt.
Vielleicht fragst du in dem Fall aber einfach selbst noch einmal bei der Versicherung nach. Manchmal bieten sie in solchen Fällen individuelle Lösungen an. Vor allem könntest du dann gut Chancen haben, wenn du die Langzeit-Auslandskrankenversicherung bei dem selben Anbieter abschließt, bei dem du die Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast. 😉
Ansonsten wäre für dich der Tarif von STA-Travel*wohl eine gute Wahl. 🙂
Liebe Grüße
Daniel
Hey,
Ich finde es super das Ihr immer noch engagiert bei den Themen seid 🙂 !. Ich habe mal eine Frage zur Hanse Merkur. Die Ewigkeit bis zur Antwort einer Mail kann ich nur bestätigen. Welche Dokumente habt ihr alle eingereicht um die Kosten erstattet zu bekommen? Habe aktuell einen solchen Fall und bin mir unsicher was ich alles brauche. Und bis ich in 4 Wochen eine Antwort von der Hansemerkur habe bin ich schon weitergereist.
Wenn man bisschen im Netz stöbert hört kommen aus jüngster Vergangenheit viele Schaudergeschichten zur Hansemerkur heraus :/.
Gruß
Frank
Hey Frank!
Also bei uns war es so, dass wir nur die Rechnung des Arztes einreichen mussten. Es war aber auch nur ein Betrag von rund 80€. Daher weiss ich nicht, ob es anders ist, wenn deine Rechnung höher ausfällt.
Vielleicht schreibst du der Hanse Merkur mal bei Facebook eine Nachricht und machst ein wenig Druck, dass sie auf deine E-Mail-Antworten sollen. Der Weg funktioniert meistens! 🙂
Ansonsten würde ich mir noch einen E-Mail-Kontakt beim Arzt organisieren, falls du noch irgendwelche Unterlagen benötigst.
Drück dir die Daumen, dass alles klappt und hoffe dir geht es wieder gut! 🙂
Liebe Grüße
Daniel
Hallo zusammen,
eure Seite ist echt übelst Laser (toll) 🙂
Ich habe nun eine Frage an euch, bei der Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Und zwar möchte ich für ca. 1 Jahr nach Kanada (Work & Travel).
Ich bin / war gesetzlich pflichtversichert und nun habe ich mit
meiner Krankenversicherung telefoniert um zu klären ob ich denen
Gegenüber noch irgendwelche Verpflichtungen habe. Die sagten mir
dann, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden sollte um
der Krankenversicherung nachzuweisen das ich mich nicht mehr in Deutschland aufhalte.
Habt ihr euren Wohnsitz in Deutschland abgemeldet?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Hey Stefan,
hatte dir schon auf den ersten Kommentar geantwortet unter dem anderen Beitrag, mache hier aber Copy Paste, falls die Antwort noch wem anderes hier bringt, der sich durchliest:
„Hm, speziell im Work and Travel Bereich kennen wir uns da leider nicht aus: Da wissen wir nicht, ob es andere Regelungen gibt… können dir aber gern berichten, was uns bekannt ist:
Wir haben unserer Krankenkasse unser gebuchtes Flugticket geschickt sowie einen Nachweis über unsere Auslandskrankenversicherung. Das ist alles, was verlangt wurde und damit war dann auch alles geregelt…
Wie gesagt, bin mir da nur nicht sicher, ob ein Work and Travel Programm andere Voraussetzungen hat? :-/“
Ach herrje, würde gern zu 100% weiterhelfen können, sorry 🙁
Liebe Grüße,
Ania
Hallo ihr zwei,
ich bin durch Zufall auf eure Seite gestossen als ich nach einer AKV gesucht habe und freu mich jetzt ungemein. Ein ganz großes Lob von mir! Es macht wirklich Spaß, sich durch die einzelnen Beiträge zu klicken.
Leider bin ich generell mit meiner Recherche noch nicht weitergekommen und vielleicht habt ihr einen Tipp für mich? Ich habe eine normale ADAC Basic Auslandskrankenversicherung, die eine 45-tägige Reise abdeckt. Da ich jetzt aber für ca. 3 Monate reisen möchte, müßte ich wohl entweder eine neue AKV abschließen (über den kompletten Zeitraum??) oder die ADAC mit einer anderen AKV kombinieren. Wahrscheinlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ein best practice habe ich noch nicht gefunden. Habt ihr eventuell einen Tipp? (Ja ich weiß, 3 Monate sind peanuts 😉 )
Herzliche Grüße
Steffi
Hi Steffi! 🙂
Also als erstes: 3 Monate sind keine Peanuts! Es muss ja nicht immer ein ganzes Jahr oder länger sein! Das einzige was zählt, ist, das man die Möglichkeit nutzt, die man hat, um die Welt zu sehen! 🙂
So, das wollte ich kurz sagen 🙂
Riesen Dank auf jeden Fall für das Kompliment und cool, dass du uns gefunden hast!
Zu deiner Frage:
Also ich denke, dass du im Vorfeld eine Auslandskrankenversicherung für die 3-Monate abschließen müsstest. Vor allem, wenn du für die Anschlussversicherung zu einem anderen Anbieter gehen würdest. Aber vielleicht fragst du mal beim ADAC nach, vielleicht können sie dir ja sowas wie ein Spezialangebot machen. 🙂
Viel Erfolg und tolle 3 Monate in der Welt!
Liebe Grüße
Daniel
Hallo Karima,
vllt ist es noch nicht zu spät. Wenn ihr aus dem Ausland wiederkommt und Arbeitslosengeld 1 bezieht, werdet ihr automatisch wieder pflichtversichert in der gesetzlichen KV. Bei sofortigem ALG 2 Bezug kann das schon schwieriger werden. Kommt ihr wieder und wart im Ausland in einer privaten Versicherung und bekommt kein ALG oder ALG 2 und wart außerhalb der EU muss euch auch die bisherige GKV wieder aufnehmen. Wart ihr innerhalb der EU und privat versichert geht es in der Regel nicht. Mit der Anwartschaft könntet ihr euch allerdings sofort nach Rückkehr freiwillig in der gesetzlichen KK versichern und bekommt dann vollen Leistungsanspruch. Lohnt sich eben besonders, wenn man in Deutschland keine Ansprüche über die Agentur für Arbeit hätte nach Rückkehr oder vorher in der GKV freiwillig versichert war.
Hallo und vielen herzlichen Dank für die tolle Seite! Sie ist extrem hilfreich! 🙂
Nun habe ich allerdings doch noch eine Frage: Ich bin derzeit privat krankenversichert mit 50% Beihilfe (da Beamtin). Ab März/April nächsten Jahres will ich jedoch kündigen und auf Reisen gehen. Ich werde hierfür die AKV bei der Hanse Merkur abschließen. Wenn ich nun aber rücktransportiert werden muss, muss mich die GKV nicht aufnehmen, weil ich zuvor nicht gesetzlich versichert war, richtig? Meine private KV kann ich allerdings auch nicht aufrechterhalten (auch nicht mit Anwartschaft), da sie ja an die Beihilfe während des Beamtenstatus geknüpft ist. Meint ihr, es ist sinnvoll (und möglich), mich kurz vor der Reise für ein paar Tage arbeitslos zu melden, nur um quasi gesetzlich versichert gewesen zu sein und bei einem Rücktransport wieder aufgenommen werden zu können? Bin ein bisschen überfragt…
Nochmals vielen Dank und ganz herzliche Grüße!
Katja
Hi Katja,
freut uns riesig, dass die Seite ein paar nützliche Infos für dich geliefert hat! 🙂
Also wir sind zwar keine Versicherungsexperten aber ich schreib hier einfach mal, wie ich es an deiner Stelle machen würde:
Auf jeden Fall würde ich mich arbeitslos melden, nicht mit der Absicht, Arbeitslosengeld tatsächlich in Anspruch zu nehmen, aber mit der Option, es beziehen zu dürfen. Falls die Jobsuche etwas länger dauert als gewollt, hättest du so eine Absicherung und natürlich hast du so die Möglichkeit, während des Bezugs in die gesetzliche Krankenversicherung zu rutschen.
Was du bei einer Arbeitslosmeldung beachten solltest, und welche Fristen es gibt, haben wir in dem Beitrag hier beschrieben:
https://www.geh-mal-reisen.de/weltreise-planen/weltreise-abmeldung-arbeitsamt/
Ob es positive Auswirkungen auf eine Wiederaufnahme bei der GKV hat, wenn du vor deiner Reise kurz durch die Arbeitslosmeldung dort versichert bist, kann ich dir leider nicht genau sagen. Versuch für den Fall doch einfach mal über eine Kundennummer ein paar allgemeine Infos zu bekommen. Falls du keine schlafenden Hunde wecken möchtest, musst du ja nicht zwingend bei der GKV anrufen, bei der du dich tatsächlich versichern möchtest. 🙂
Würden uns freuen, wenn du den Lesern und uns hier vielleicht kurze deine Erfahrungen und tatsächliche Lösung schreiben würdest. 🙂
Wünschen dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deinem Plan und schonmal eine gute Reise!
Liebe Grüße aus Mexiko
Daniel
Hallo Daniel!
So, der Countdown läuft und nach unzähligen Abklärungen habe ich nun auch mehr Ahnung als vorher. Es ist zwar ein Sonderfall, aber vielleicht nützt es ja trotzdem jemanden, der in einer ähnlichen Situation steckt wie ich. Hier also meine Erkenntnisse:
Als Beamtin auf Lebenszeit zahle ich nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, habe also auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Krankenversicherung für Arbeitslose ist aber an die Bewilligung von ALG 1 geknüpft – kommt also für mich nicht in Frage.
Nun könnte ich ALG 2 (alias Hartz4) beantragen, aber auch das bekomme ich nicht, weil ich zu viel Erpartes habe: Das Job Center prüft vor der Bewilligung die Finanzen des Antragstellers und wenn der-/diejenige mehr als 150 € pro Lebensjahr + ein geringer Festbetrag besitzt (in meinem Fall wären das etwas über 4.000 € – ein Witz also) bekommt er kein Hartz4. Fällt also auch weg.
Natürlich könnte ich es drauf ankommen lassen, aber das Risiko eines Rücktransports, in dessen Folge mich keine GKV aufnimmt, weil ich zuvor auch keine GKV hatte, ist mir zu hoch, also hier meine Lösung: Nach meiner Kündigung arbeite ich einen Monat einen „normalen“ Job, über den ich dann gesetzlich krankenversichert bin. Danach geht’s ins Ausland. Warum nicht gleich so einfach. 🙂
Ganz liebe Grüße voll Vorfreude
Katja
PS. Ich schreib auch nochmal bei „Abmeldung Arbeitsamt“ einen Kommentar. Wenn ich mir schon so viel Arbeit gemacht habe, soll das auch jemandem was bringen. 😀
Hammer – vielen Dank für den Kommentar, der sicher vielen helfen wird!!
Hallo ihr zwei,
erstmal vielen Dank für die übersichtlichen Infos 🙂 Decken sich übrigens auch alle mit meinen gesammelten Infos zum Thema Langzeitreise-KV.
Eine Frage hätte ich allerdings: Sind euch schon irgendwelche Erfahrungsberichte von der STA-Travel zu Ohren gekommen? Ich kann leider kaum welche im Internet finden, da mir eine zusätzliche Absicherung für ein paar Wochen in Deutschland allerdings wichtig sind, würde mich das sehr interessieren.
Danke schon mal vorab 🙂
Marie
Hey Marie,
explizit positive Erfahrungsberichte kann ich dir leider keine nennen. Allerdings habe ich bei der Recherche nach den besten Auslandskrankenversicherungen auch nichts Negatives über die Versicherung von STA gelesen. Wir würden daher selbst auch bei dem nächsten Abschluss einer Langzeit-KV über die STA nachdenken, da die 6 Wochen Absicherung in Deutschland auch für uns ganz nett klingen würde.
Liebe Grüße
Daniel
Hallo ihr zwei,
bei uns geht die Reise schon bald los und blöderweiser ergeben sich gerade einige Schwierigkeiten mit der Versicherungsgeschichte. Wir hatten und von Anfang an mit eurem Blog vorbereitet, die eine super tolle Hilfe ist und war!
Also unser Problem: Was passiert im schlimmsten Fall, wenn wir zurück nach Deutschland transportiert werden müssen wg. Unfall whatever?
Die gesetzliche Krankenversicherung sagt, dass ohne eine Anwartschaft alle in Deutschland entstehenden Kosten selbst getragen werden müssten. Und einfach mal eben wieder in die gesetzliche KV kann man auch nicht rein, weil die davon abhängt, ob man vorher auch gesetzlich versichert war oder nicht. Und da wir verreisen und uns privat versichern lassen, wäre es nicht der Fall. Damit hätten wir in Deutschland absolut keinen Anspruch ohne Anwartschaft. Wie habt ihr das für euch gelöst?
Eine andere Sache in dem Zusammenhang ist: wenn wir von der Reise zurückkommen, werden wir erst mal wahrscheinlich keinen Job haben u da würde die Krankenkasse uns auch nicht aufnehmen, weil wir eben vorher privat versichert waren. Hm, aber wir könnten uns arbeitslos melden und wären darüber dann versichert oder?
Ach wie kompliziert. Oder will die KV hier nur ein Geschäft mit der Anwartschaft machen?
Bin super dankbar für eure Rückmeldung!
Karima
Hi Karima,
erstmal Danke für das Kompliment! 🙂 Freut uns immer mega, wenn wir hören oder lesen, dass wir anderen mit unseren Infos bei ihrer eigenen Weltreiseplanung helfen konnten.
Da wir beide selber keine Versicherungsexperten sind, kann und ich dir hier leider auch keine „verbindliche“ Aussage geben und kann dir nur sagen, wie wir dieses ganze Versicherungsthema verstanden haben.
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, bezieht sich deine private Versicherung, von der du schreibst, auf die Auslandskrankenversicherung, richtig? Diese ist zwar eine private Versicherung, aber nicht in dem Sinne, wie die Private Krankenversicherung in Deutschland und spielt somit keine Rolle.
Wichtig ist euer Versicherungsstatus, den ihr vor eurer Reise in Deutschland hattet:
Also, wenn ihr beide vor eurer Reise gesetzlich pflichtversichert wart, dann werdet ihr nach unseren Infos auch nach eurer Reise wieder ohne eine Anwartschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, da für euch erneut eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Ob ihr euch in der Zwischenzeit eine Auslandskrankenversicherung zugelegt habt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wenn ihr vor eurer Reise allerdings freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen seid, macht eine Anwartschaft Sinn. Denn in diesem Fall muss euch die GKV nach eurer Rückkehr nicht wieder aufnehmen. Daher kann man eine Anwartschaft nicht einfach als Geldmacherei abstufen, sondern muss im Einzelfall schauen, ob es Sinn macht oder nicht.
Wenn ihr euch arbeitslos meldet, dann seid ihr, wie du schon geschrieben hast, automatisch gesetzlich über die Arbeitsagentur versichert.
Für mehr Infos, schau aber auch mal hier bei Wireless Life vorbei. Dort wird das Thema Anwartschaft noch einmal im Detail mit einer Versicherungsexpertin besprochen. In dem Beitrag wird auch auf deine Frage zu dem Leistungsausschluss bei einem Rücktransport nach Deutschland eingegangen.
Ich hoffe, ich konnte euch etwas weiterhelfen. Lasst euch von dem nervigen Thema nicht unterkriegen. 🙂 Ich wünsche euch schonmal einen tollen Start in eure Reise!
Liebe Grüße aus Chile
Daniel
Allerliebsten Dank! Die verlinkte Seite ist sehr hilfreich.
Hey, danke für den guten Artikel! Ich schaue auch gerade, welche Versicherung ich abschließe und tendiere zur Hanse Merkur. Meine Frage: Was ist der Unterschied zwischen „medizinisch sinnvoll“ und „medizinisch notwendig“ beim Rücktransport? Also was ist für uns Versicherte besser? 🙂
Könnt ihr mir das beantworten?
LG Sina
Hey Sina,
wir reisen auch mit der Hanse Merkur und haben somit einen notwendigen Rücktransport im Tarif.
Der Unterschied zwischen medizinisch sinnvoll und medizinisch notwendig ist laut unseren Infos folgender:
medizinisch sinnvoll:
Falls du wirklich richtig schwer krank oder verletzt bist und die Behandlung im Reiseland möglich ist, aber in Deutschland eine „viel schnellere und bessere“ Genesung gegeben ist, dann wäre ein Rücktransport sinnvoll (kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an).
medizinisch notwendig:
Falls du wirklich richtig schwer krank oder verletzt bist und im Reiseland keine richtige Behandlung möglich ist, dann wäre ein Rücktransport notwendig.
Ich hoffe ich konnte was helfen? 🙂
Liebe Grüße aus Peru
Daniel
Hallo ihr zwei,
ein schöner Artikel. Vor allem der detaillierte Vergleich der Anbieter ist toll, den haben wir deswegen in unserem Blogbeitrag zum Thema nun verlinkt.
Allerdings ist uns etwas aufgefallen, was unserer Meinung nach nicht stimmt. Da ihr selbst diese Versicherung abgeschlossen habt, ist das vielleicht sogar für eure Reiseplanung relevant. Die Hanse-Merkur 365 versichert Aufenthalte in Deutschland nicht, auch nicht 14 Tage. Allerdings sind 14 Tage in USA und Kanada versichert, wenn der Vertrag über mindestens sechs Monate geht. So verstehe ich die Versicherungsbedingungen und ich habe deswegen extra nochmal persönlich mit Hanse-Merkur gesprochen. Wurde bestätigt. Habt ihr da andere Infos bekommen?
Viele Grüße,
Matthias
PS: In 2 Wochen starten wir 🙂
Hi Matthias,
vielen Dank für’s verlinken und riesen Dank für den Hinweis! 🙂
Ich stand ebenfalls mit der Hanse Merkur diesbezüglich in Kontakt und ich habe die selbe Antwort erhalten. Wie mir aber aufgefallen ist, habe ich den Versicherungsschutz in Deutschland hier dem falschen Tarif zugeordnet. Dank also nochmal für’s aufmerksame Lesen, jetzt sollte alles stimmen!
Dann wünsche ich euch schonmal einen guten Start in euer Abenteuer. Nepal steht bei uns auch noch ganz hoch im Kurs! 🙂
Liebe Grüße aus Peru
Daniel
Hi ihr zwei,
Glückwunsch zu diesem tollen Blog! Gerade den Newsletter geordert 😉
Unsere Weltreise startet im Oktober und wir stecken fest in der Planung.
Eine Frage hätte ich an euch und würde mich über Antwort freuen.
Ihr habt ja offenbar eine GbR gegründet. (Vermutlich mit Kleinunternehmerregelung?) Ändert das eurer Meinung nach irgendetwas in Bezug auf die Krankenversicherung? Oder reicht dann immer noch die Reiseversicherung um sich abzumelden? Ich denke mal ja – aber ihr wisst es vielleicht genau 🙂
Viel Spaß in Chiang Mai!
Hi Matthias,
dank dir und sehr cool, dass du mit im Newsletter dabei bist!:)
Oktober, gar nicht mehr so lange! 🙂 Da seid ihr ja wirklich gerade mitten in der Planung!
Genau, wir haben eine GbR mit Kleinunternehmerregelung gegründet und haben beide zur Zeit nur die Reiseversicherung der HanseMerkur.
Also klar, verbindlich kann ich dir keine Auskunft geben, aber soweit ich weiss, ändert sich nichts in Bezug auf die Krankenversicherung. Die Versicherungsleistung hat ja nichts mit dem Gewerbe zu tun, sondern bezieht sich auf dich als Person. Ein Nachweis über eine bestehende Auslandskrankenversicherung sollte also, wie bei uns auch, reichen, um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abzumelden.
Ich habe dich doch richtig verstanden und du willst du dich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden? Oder aus Deutschland?
Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Reiseplanung aus Chiang Mai
Daniel
Hi Daniel,
danke für die schnelle Rückmeldung. Ja genau, nur von der Versicherung. So habe ich es mir auch gedacht – gut zu wissen, dass es bei euch so geklappt hat.
Ja, wir stecken mitten drin 😉 Es ist in der Tat nicht mehr so lang hin, bei uns ist der ganze Plan auch wirklich ziemlich spontan gegoren, sodass jetzt einiges auf einmal ansteht. Deswegen ist unser Motto auch ‚Spontan um die Welt‘ 😉 Es lässt sich aber alles wuppen.
Noch steht bei uns zwar nichts, aber einen kleinen Blog werden wir wohl auch fabrizieren. Vielleicht können wir uns ja dann mit einem Reisetip revanchieren, wenn es soweit ist, wer weiß. Los geht es für uns auf jeden Fall in Nepal.
Nochmals danke und euch weiterhin eine tolle Zeit!
Liebe Grüße,
Matthias
Hey Ihr beiden,
danke für den super Artikel.
Kurze Frage: Habt Ihr denn eure KV trotzdem informiert oder ist mit dem Arbeitslosmelden/Nicht verfügbar melden alles geklärt mit den sozialen Versicherungen und ab geht die Post? 🙂
Danke für eure Info,
Hi Daniel,
da wir beide mit unseren jeweiligen Krankenversicherungen vor Abreise gesprochen hatten, um genau das zu fragen, waren sie ohnehin informiert. 🙂
Beide Krankenversicherungen hatten uns dann gebeten vor Abreise bzw. zum Versicherungsende noch eine Bestätigung einer abgeschlossenen Reisekrankenversicherung zu senden. Zudem wollten sie von mir zusätzlich noch eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten.
Also am besten trittst du einmal in Kontakt mit deiner Krankenversicherung und besprichst kurz das weitere Vorgehen. Sollte eigentlich keine Probleme geben und recht fix besprochen sein.
Viel Spaß bei deiner Reise!
Liebe Grüße
auch Daniel
Hallo ihr Beiden,
ich plane gerade eine „kurze“ Reise (3 Monate) nach Südamerika, an deren Ende Ich zwei Wochen in den USA sein werde. Daher habe ich jetzt die ganze Zeit ohne USA + Kanada versichert und wollte zusätzliche die Care Concept für die Zeit dort abschließen. Scheint allerdings nicht möglich zu sein – das Online-Formular sagt mir das ich zum Versicherungsbeginn schon zu lange im Ausland war. Hab ihr dazu noch weitere Informationen(bzw. euch weiter darüber informiert?)
Liebe Grüße und save travels,
Susanna
Hi Susanna!
What? Nee oder? Nein, bisher hatten wir davon lediglich von anderen Reisenden gelesen, als wir uns informiert hatten und sind gerade selbst überrascht, weil wir dann ja auch ein Problem bekommen 😀 Verdammt… werden da wohl ebenfalls nach-recherchieren müssen und im Blogbeitrag aktualisieren! 😐
Danke für den Hinweis und ich hoffe, du wirst eine gute Alternative finden…
Und natürlich: Einen genialen Trip (ohne Krankheitsfälle 😉 ) haben!
Liebe Grüße aus Taiwan!
Das mit der Anwartschaft kann ich so auch bestätigen. Habe dazu längere Zeit mit der TK telefoniert, weil ich eine Erklärung wollte, was denn nun der Unterschied zwischen Austritt und Anwartschaft ist, außer ein Betrag von 50 Euro im Monat. Nachdem ich irgendwann mit der Abteilungsleitung gesprochen habe weiß ich nun, dass es keinen gibt und ich die 600 € per anno lieber ins Reisen investiere. Gesetzlich ist die Krankenkasse ohnehin dazu verpflichtet mich wieder zurück zu nehmen. Ergo gibt es weitaus schönere Varianten als das Geld auf diese Weise zu „verbrennen“.
Hmmmm…. alles klar, dann werden wir das wohl noch überdenken und abändern im Artikel! Danke für den Hinweis!!
Genau solche Tipps haben wir uns erhofft durch die Schritt für Schritt-Planung hier auf dem Blog! Strike! 😀
Und vor allem: Danke!
Hey ihr beiden, hatte gerade diesen Artikel gelesen und wollte anmerken, dass diese Anwartschaft eigentlich nur Sinn macht, wenn ihr bei eurer Rückkehr im Job direkt so viel verdient, dass ihr nicht in die gesetzliche KV pflichtversichert werdet. Ansonsten oder aber ihr seid zb erstmal arbeitslos o.ä., werdet ihr automatisch wieder gesetzlich pflichtversichert. Ich denke das ist wichtig zu wissen, da die KVs das einem gerne mal verschweigen und lieber die Anwartschaft kassieren. Bei der TK kostet das übrigens 50 Euro/Monat…. LG, Julia
Hi Julia!
Solche Infos sind goldwert, man sucht sich ja dumm und dämlich im Netz und bei den Krankenkassen selbst wissen die oft auch nicht so recht, was sie verbindlich antworten sollen… ein Leidensthema…
von daher: Dickes Danke!! 🙂